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Behinderung

Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen.

Behinderung

Anspruch haben Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger / Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig, das heißt nur wenn diese Träger nicht zuständig sind, kann Eingliederungshilfe gewährt werden.

Die Zuständigkeit liegt beim Fachdienst Soziales des Landkreises Osnabrück – Abteilung Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.

Welche Unterlagen sind notwendig?

  • Ärztliche Unterlagen,
  • Nachweise über Einkommen, Vermögen und Kosten der Unterkunft,
  • Nachweise über vorrangige Leistungen anderer Sozialleistungsträger (z. B. Pflegekasse, Rentenversicherungsträger)

Grundsätzlich können Sie aber auch formlos – telefonisch oder schriftlich – Ihre persönliche Situation beziehungsweise Ihren Hilfebedarf schildern und sich bei der formellen Antragsstellung beraten und unterstützen lassen. Weitere Voraussetzung ist, dass der oder dem Antragsteller/in die Aufbringung der benötigten Mittel für die Eingliederungshilfe aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht zugemutet werden kann. 

Beratung und Unterstützung für die Bereiche

  • Wohnen
  • Arbeit
  • Schulische Bildung
  • heilpädagogische Leistungen für Kinder
  • sonstiger Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Soziales

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Montag bis Freitag
8 bis 13 Uhr
Donnerstag
8 bis 17:30 Uhr

Beratung: Budget für Arbeit

Für Beratungen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie allen Interessierten zum Angebot des Budgets für Arbeit stehen Ihnen Herr Babis vom Landkreis Osnabrück sowie Herr Hubrich vom Integrationsfachdienst Osnabrück zur Verfügung.

Kontakt: hartmut.babis@lkos.de oder ohubrich@caritas-os.de