Organigramm der Kreisverwaltung

Von der Abfallentsorgung bis zur Zulassung von Autos - beim Landkreis Osnabrück steht guter Service an erster Stelle. Der Landkreis mit seinen vielfältigen Aufgaben ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Bürgernähe, Kundenorientierung und Wirtschaftlichkeit gehören zu den wichtigsten Zielen.

Organigramm des Landkreis Osnabrück, Stand 2024
Klicken sie auf das Bild, um das Organigramm im Detail anschauen zu können.

Fachdienste 1, 4 und 11 in  Außenstelle „Am Osteresch“

Der Landkreis Osnabrück wird das Kreishaus in den nächsten Jahren umfassend sanieren. Um die Sanierung im laufenden Betrieb durchführen zu können, sind circa 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Fachdiensten 1 – Personal, Organisation und Digitalisierung, 4 – Bildung, Kultur und Sport und 11 - Finanzen und Gebäudemanagement in die Außenstelle „Am Osteresch“ gezogen.

Folgende Bereiche sind  in der Außenstelle erreichbar:

  • Abteilung 1.1 - Zentrale Dienste
  • Abteilung 1.3 - Personalwirtschaft
  • Abteilung 1.4 - Organisation/Digitalisierung
  • Abteilung 1.6 - Personalentwicklung
  • Abteilung 4.1 - Allgemeine Schulverwaltung / Schülerbeförderung
  • Abteilung 4.2 - Ausbildungsförderung
  • Abteilung 4.3 - Kulturbüro
  • Abteilung 11.4 - Gebäudemanagement
Standort

Die Außenstelle liegt zwischen Kreishaus und Zoo und ist fußläufig vom Kreishaus aus zu erreichen. Der Weg ist vom Haupteingang des Landkreises Osnabrück ausgeschildert. Die offizielle Anschrift ist weiterhin „Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück“.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zu den Öffnungszeiten des Kreishauses über die bisherige Rufnummer zu erreichen. Es haben sich keine Änderungen ergeben.

Hinweis zur Barrierefreiheit

Die Außenstelle ist nur eingeschränkt barrierefrei. Es befinden sich zwei Behindertenparkplätze vor dem Gebäude. Der Haupteingang und das Erdgeschoss sind ebenerdig zu erreichen. Das Obergeschoss ist nur über das Treppenhaus zu erreichen, es gibt keinen Lift. Gerne können Gespräche im Erdgeschoss der Außenstelle oder im Kreishaus stattfinden, sofern es Probleme mit der Erreichbarkeit der Außenstelle oder des Obergeschosses gibt. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter.

Änderungen im Kreishaus

Durch die Sanierungsarbeiten werden in den kommenden Jahren verschiedene Bürowechsel innerhalb des Kreishauses notwendig sein. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auch bei einem Bürowechsel über ihre bisherige Rufnummer erreichbar bleiben. Kundinnen und Kunden werden an der Bürgerinformation selbstverständlich immer über die aktuellen Raumnummern ihrer Sachbearbeiterin bzw. ihres Sachbearbeiters informiert.

Die rechtliche Außenvertretung der Kreisverwaltung nehmen die hauseigenen Juristen der Abteilung "Recht" wahr. Hier werden alle schwierigen und strittigen Rechtsfragen der Fachdienste und Regiebetriebe bearbeitet.

Datenschutz

Die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Osnabrück ist organisatorisch dem Fachdienst Recht zugeordnet. Sie ist neben der Kontrolle und Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Vorschriften insbesondere auch für die datenschutzrechtliche Beratung der Mitarbeiter*innen und Bürger*innen zuständig.

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Osnabrück ist für die Kreisverwaltung sowie die kreisangehörigen Kommunen (ausgenommen die Städte Bramsche, Georgsmarienhütte und Melle) zuständig.

Ziel des Rechnungsprüfungsamtes ist die Sicherstellung des sachgerechten und wirtschaftlichen Umganges mit Steuergeldern. Hierzu wird überprüft, ob

  • öffentliche Gelder wirtschaftlich verwendet werden,
  • die Verwaltung rechtmäßig, zweckmäßig und wirtschaftlich geführt wird und
  • Auftragsvergaben ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Beratung und Unterstützung

Im Vordergrund der Prüfung steht nicht die Suche nach Fehlern, sondern die Ergründung der Ursachen und die Unterbreitung von Vorschlägen zur Verbesserung. Das Rechnungsprüfungsamt versteht sich daher auch nicht als Kontrollinstanz. Vielmehr bietet es den Kommunen eine fundierte und vorausschauende Beratung und Unterstützung an, die präventiv wirken soll.

Haushaltswirtschaftliche Prüfung

Das Rechnungsprüfungsamt ist für die haushaltswirtschaftliche Prüfung zuständig. Unter Haushaltswirtschaft ist die Beschaffung, Planung, Verwendung und Kontrolle öffentlicher Mittel zu verstehen. Das Rechnungsprüfungsamt unterstützt den Kreistag und die Räte, indem es überprüft, ob nach den von ihnen getätigten Vorgaben gehandelt wurde.

Technische Prüfung

Der Landkreis Osnabrück und die kreisangehörigen Kommunen vergeben tagtäglich eine Vielzahl von Aufträgen an Unternehmen. Die gleichen Bedingungen für alle Unternehmen ist die Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb und damit für einen wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund Regelungen für die Vergabe von Aufträgen vorgegeben. Die Prüfung der Einhaltung dieser Regelungen hinsichtlich der Ausschreibung, der Auftragsvergabe und der Auftragsabwicklung ist Aufgabe der technischen Prüfung.

Weitere Prüfungen

Das Rechnungsprüfungsamt nimmt auch eine Vielzahl weiterer Prüfungen vor. Hierzu zählen beispielweise die Kassenprüfungen oder die betriebswirtschaftlichen Prüfungen der Eigenbetriebe oder Eigengesellschaften. Punktuell werden durch das Rechnungsprüfungsamt auch weitere Fach- und Sachbereiche auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft.

Unabhängigkeit

Das Rechnungsprüfungsamt hat innerhalb der Kreisverwaltung eine besondere Stellung, die auch gesetzlich so verankert ist. Es ist direkt dem Kreistag unterstellt und nur diesem verantwortlich: Rechnungsprüfungsordnung vom 1. Oktober 2019. Die Prüferinnen und Prüfer werden durch den Kreistag berufen. So wird sichergestellt, dass sie bei der sachlichen Beurteilung der Prüfung unabhängig und nicht an Weisungen gebunden sind.

Prüfberichte und Unterrichtung der Öffentlichkeit

Die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes werden in Prüfberichten zusammengefasst. Die Verwaltung kann anhand des Berichtes Rückschlüsse für ihr zukünftiges Handeln ziehen, Fehler vermeiden und Verfahrensabläufe optimieren. Für den Kreistag sowie die Räte ist der Bericht die Grundlage für die Entlastung der Landrätin und der Bürgermeister*innen. Die Prüfberichte werden zeitlich begrenzt für die Bürger*innen öffentlich ausgelegt. Die Auslage der Berichte wird öffentlich bekannt gegeben oder kann im Kreishaus sowie den Rathäusern erfragt werden.

Prüfungsumfang je Mitarbeiter

Das Team des Rechnungsprüfungsamtes besteht aktuell aus 19 Personen. Jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin hat im Durchschnitt einen Prüfungsbereich mit einem Finanzvolumen von jährlich rund 75 Mio. €.

Korruption

Der für die Korruptionsprävention zuständige Mitarbeiter beim Landkreis Osnabrück ist organisatorisch dem Rechnungsprüfungsamt zugeordnet. Den Mitarbeiter*innen des Landkreises ist es untersagt, Geschenke mit Bezug auf das Amt anzunehmen. Sollten Sie Korruption beobachten oder Ihnen etwas auffallen, teilen Sie dies dem Ansprechpartner für Korruptionsprävention: Herrn Steffen Rothweiler, Tel. 0541/501-2933, E-Mail: steffen.rothweiler@lkos.de, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mit.

Das Referat A - Assistenz und Kommunikation - arbeitet der Landkreis-Spitze in allen Angelegenheiten zu. Die Mitarbeiter koordinieren Gesprächs- und Konferenztermine, bereiten qualifiziert und bedarfsgerecht Unterlagen vor und sorgen für die thematische Abstimmung mit den Fachdiensten und Referaten.

Die Pressestelle gibt Pressemitteilungen aus allen Bereichen der Kreisverwaltung heraus und beantwortet Presseanfragen von Journalistinnen und Journalisten der regionalen und überregionalen Medien. Darüber hinaus werden Pressegespräche und Fototermine organisiert sowie der Internet-Auftritt und die Präsenz der Kreisverwaltung in sozialen Netzwerken organisiert. Das Referat führt auch die Veranstaltungen des Landkreises Osnabrück durch.

Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger

Anregungen, Anfragen und Beschwerden von Bürgern werden hier unbürokratisch und schnell bearbeitet. Wir kümmern uns auch um die Anliegen von Wirtschaft und Behörden.

Betreuung der Kreistagsabgeordneten

Das Referat organisiert die Sitzungen des Kreistages, versendet Einladungen und Beschlussvorlagen, stellt einen reibungslosen Ablauf sicher und protokolliert die Sitzungen.

Internationale Partnerschaften werden vom Referat A betreut

Allgemeine Kommunalaufsicht

Die Aufgaben der Allgemeinen Kommunalaufsicht sind im niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt.

Detaillierte Informationen zum Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und zur Allgemeinen Kommunalaufsicht finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.

Für wen ist die Kommunalaufsicht zuständig?

Der Landkreis Osnabrück ist in der Funktion als Kommunalaufsichtsbehörde zuständig für 38 kreisangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Kreisgebiet.

Welche Aufgaben nehmen Kommunalaufsichtsbehörden wahr?

Das NKomVG nennt verschiedene Anzeige- und Genehmigungsverfahren, für die die Kommunalaufsichtsbehörden zuständig sind. Häufig haben die Verfahren einen Bezug zur Haushaltswirtschaft der Kommunen (siehe unter Finanzaufsicht). Im Zusammenhang mit den Anzeige- und Genehmigungsverfahren informiert und berät die Allgemeine Kommunalaufsicht die Kommunen.

Wenn bei der Kommunalaufsicht Beschwerden über Kommunen eingehen, wird geprüft, ob Anlass zum Einschreiten der Kommunalaufsicht besteht.

Kommunalaufsichtsbehörden sind auch zuständig für verschiedene Anzeige- und Genehmigungsverfahren, die im Niedersächsischen Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) geregelt sind. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport

Außer der Allgemeinen Kommunalaufsicht gibt es auch spezielle Aufsichtsbehörden für bestimmte Rechtsgebiete. Ein Beispiel sind die Bauaufsichtsbehörden.

Wichtige Grundsätze für die Tätigkeit von Kommunalaufsichtsbehörden: Die Kommunalaufsichtsbehörden dürfen nur die Rechtmäßigkeit kommunaler Entscheidungen prüfen und beurteilen, nicht aber die Zweckmäßigkeit.

Wofür ist die Allgemeine Kommunalaufsicht nicht zuständig?

Die Aufgabe der Rechtsberatung ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten. Falls durch die Verwaltungsentscheidung einer Kommune individuelle Rechte verletzt sein könnten, steht den Bürgerinnen und Bürgern der Rechtsweg offen (z. B. Widerspruch und Klage).

Für allgemeine Auskünfte zu kommunalrechtlichen Themen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Kommunalaufsicht gerne zur Verfügung, unter kommunalaufsicht@lkos.de.

Finanzaufsicht

Die Finanzaufsicht - als Teil der Kommunalaufsicht – führt verschiedene Verfahren durch, die einen Bezug zur Haushaltswirtschaft der Kommunen haben. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Anzeige- und Genehmigungsverfahren für
    • Haushaltsatzungen
    • kreditähnliche Rechtsgeschäfte
    • kommunale Bürgschaften
  • Verfahren im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung (z. B. Gründung von kommunalen Gesellschaften)
  • Kommunalaufsichtliche Stellungnahmen für Fördermittelverfahren

Wichtige Rechtsgrundlagen:

  • Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Link s. o. im Text
  • Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) 
Standesamtsaufsicht

Die Standesamtsaufsicht ist zuständig für die Fachaufsicht über zwanzig Standesämter im Kreisgebiet. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in den Standesämtern der Kommunen sind zuständig für die Beurkundung des Personenstandes. Der Personenstand umfasst Daten über die Geburt, Eheschließung und den Tod sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtliche Tatsachen.

Insbesondere in rechtlich schwierigen Fällen werden die Standesämter von der Standesamtsaufsicht unterstützt. In regelmäßigen Abständen werden auch örtliche Prüfungen der Standesämter durchgeführt.

Zu den weiteren Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehören unter anderem die

  • Prüfung der Personenstandsregister
  • Eintragung von Folgebeurkundungen in die Zeitbücher
  • Mitwirkung bei Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen mit Auslandsberührung
  • Mitwirkung bei Namensänderung durch ausländische Behörden oder durch ausländisches Recht
  • Mitwirkung bei gerichtlichen Berichtigungsverfahren
  • Mitwirkung bei Prüfungen der Rechtswirksamkeit ausländischer Urkunden und Urteile
  • Bestimmung des Personenstandes in Einzelfällen

Für personenstandsrechtliche Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, also zum Beispiel

  • zur Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalles,
  • zur Eheschließung oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft im In- und Ausland,
  • zur Namensführung in der Ehe/Lebenspartnerschaft,
  • zur Abgabe von Vaterschaftsanerkennungen,
  • zur Abgabe von Sorgerechts- oder namensrechtlichen Erklärungen,
  • zur Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland,
  • zu Anträgen auf Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden oder
  • zum Kirchenaustritt

ist zunächst das Standesamt am Wohnsitz zuständig. In Fällen mit Bezug zu Geburt, Eheschließung, Sterbefall ist das Standesamt zuständig, an dem das jeweilige Ereignis stattgefunden hat.

Für allgemeine Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Standesamtsaufsicht gerne zur Verfügung, unter: standesamtsaufsicht@lkos.de.

Rechtsgrundlagen:

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Personenstandsverordnung (PStVO)
  • Niedersächsische Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Nds. AVO PStG)
Verbandsaufsicht

Die Verbandaufsicht ist zuständig für

  • die Rechtsaufsicht über die sechs historisch gewachsenen und noch aktiven Realverbände:
  • Verkoppelung eines Teiles der Feldmarken Laer, Müschen und Westerwiede, Bad Laer, Kreis Iburg 31

sowie für

  • Realverband Schwagstorf, Ostercappeln
  • Markgenossenschaft Fürstenau
  • Verkoppelung eines Teiles der Feldmark Müschen (früher Müschen und Aschendorf; Kreis Iburg 24)
  • Verkoppelung eines Teiles der Feldmarken Laer, Hardensetten und Winkelsetten (früher Kreis Iburg 29)
  • Verkoppelung eines Teiles der Feldmark Aschendorf (früher Müschen und Aschendorf, Kreis Iburg 24

´weiterhin für die Rechtsaufsicht über fünfzehn Forstbetriebsverbände (Waldschutz- und Waldwegebaugenossenschaften)

  • WSG Bad Essen, Bad Essen
  • WSG Belm-Rulle-Wallenhorst, Belm-Vehrte
  • WSG Bohmte-Hunteburg, Bohmte
  • WSG Lintorf-Barkhausen, Bad Essen
  • WSG Melle, Melle
  • WSG Osnabrück-Süd, Osnabrück
  • WSG Ostercappeln, Ostercappeln
  • WSG Schledehausen, Bissendorf
  • WSG Venne, Ostercappeln
  • WWBG Aschen-Dissen, Dissen
  • WWBG Aschendorfer Berg, Bad Rothenfelde
  • WWBG Glane-Visbeck, Bad Iburg
  • WWBG Musenberg-Süd, Georgsmarienhütte
  • WWBG Oesede, Georgsmarienhütte
  • WWBG Vehrte, Belm-Vehrte

Als auch die Abwicklung der nach einer Flurbereinigung noch bestehenbleibenden Teilnehmergemeinschaften. Die Aufsicht löst die Teilnehmergemeinschaft auf, sobald die nach dem Verfahren bestehen gebliebenen Verpflichtungen (meist Darlehen) erledigt sind.

Rechtsgrundlagen:

  • Niedersächsisches Realverbandsgesetz  
  • Niedersächsisches Landeswaldgesetz
  • Flurbereinigungsgesetz
Stiftungsaufsicht

Die Stiftungsaufsicht stellt sicher, dass die Stiftungen im Einklang mit den Gesetzen und der Stiftungssatzung verwaltet werden. Dabei sollen die Entschlusskraft und die Verantwortungsfreude der Mitglieder der Stiftungsorgane nicht beeinträchtigt werden. Die Stiftungsaufsicht soll die Handlungsfähigkeit der Stiftungsorgane sicherstellen.

Stiftungen bürgerlichen Rechts unterstehen der Stiftungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung (§ 3 des Stiftungsgesetzes).

Die Stiftungsbehörde kann im Einzelfall ihre Befugnisse u.a. auf den Landkreis übertragen (§ 10 Abs. 3 StiftG). Für folgende Stiftungen wird derzeit die Stiftungsaufsicht daher vom Landkreis Osnabrück wahrgenommen:

  • Hugo Homann - Stiftung, Dissen
  • Evangelische St. Antoni-Stiftung, Quakenbrück
  • Meller-Gesmolder Siechenfonds, Melle
  • Stiftung Kreissparkasse Bersenbrück, Bersenbrück

Für kommunale Stiftungen nach § 135 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes wird die Stiftungsaufsicht von der Kommunalaufsichtsbehörde wahrgenommen (§ 19 Abs. 2 des Stiftungsgesetzes).

Rechtsgrundlagen:

Die sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Osnabrücker Land sind Grundlage für viele weitreichende Entscheidungen. Diese Entwicklungen beobachten wir, bewerten Stärken und Schwächen und geben Statistiken, Regionalanalysen und Bevölkerungsvorausschätzungen weiter.

Damit bearbeiten wir nicht nur Grundsatzfragen der Kreisentwicklung und der interkommunalen Zusammenarbeit, sondern unterstützen auch Fachplanungen. Entwicklungsziele und Handlungsschwerpunkte Wir erarbeiten auch die mittelfristigen Entwicklungsziele und die jährlichen Handlungsschwerpunkte des Landkreises.

Dabei werden die Sichtweisen von Fachdiensten, Verwaltungsleitung und Politik zusammengeführt. Unser Jahresbericht beschreibt das Erreichte und weist auf kommende Herausforderungen hin.

Strategische Projekte für Bürgerfreundlichkeit

Wir führen strategische Projekte durch, die den Weg zu mehr Bürgerfreundlichkeit weisen, z.B. "Landkreis vor Ort" und "Servicegarantien".

Unsere Fragen sind: Tun wir das Richtige und tun wir das richtig? Ob die Bürgerinnen und Bürger mit der Arbeit des Landkreises zufrieden sind, zeigen das Ideen- und Beschwerdemanagement und die laufenden Kundenbefragungen (Monitoring), die wir für die Verwaltungsleitung und die Fachdienste auswerten.

Bürgerbeteiligung

Mit Projekten der Bürgerbeteiligung (z.B. "Zukunft gestalten") und der Förderung des Bürgerengagements (z.B. "Bürger aktiv") tragen wir dazu bei, dass das freiwillige und ehrenamtliche Handeln der Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinwesen die gebührende Anregung, Unterstützung und Anerkennung erhält.

Wir sorgen dafür, dass die Kreisverwaltung ihre Leistungen effizient und unter optimalen Rahmenbedingungen erbringen kann.

Zentrale Dienste

Die Abteilung Zentrale Dienste hat vielfältige Aufgaben und umfasst unter anderem die Poststelle, die Bürgerinformation, die Telefonzentrale und alles rund um die Telekommunikation im Kreishaus, die Hausmeisterdienste, den Fuhrpark, das Beschaffungsmanagement und das Archiv.

Die Poststelle sorgt täglich dafür, dass die ein- und ausgehende Post rechtzeitig ihren Adressaten erreicht. Die Bürgerinformation mit dem Infostand im Eingangsbereich des Kreishauses hilft dabei, dass die Besucher mühelos ihren Weg durch die 4 Ebenen des Hauses finden. Sie koordiniert daneben die Belegung und Vermietung von Besprechungsräumen, hält Organigramme auf dem aktuellen Stand und hat den Überblick über die Zeiterfassung. So ist die Bürgerinformation Anlaufstelle für Besucher und Mitarbeiter zugleich.

Information und Kommunikation sicher stellen

Die Abteilung IT-Service ist mit ihren Computerspezialisten der Garant dafür, dass alle Büroarbeiten im Kreishaus reibungslos erledigt werden können. Jeder Arbeitsplatz im Kreishaus ist mit einem PC ausgestattet. Mit dem Zugang zum hauseigenen Intranet und dem Internet stehen allen Mitarbeitern die best möglichen Informations- und Kommunikationswege offen.

Organisation/Digitalisierung

Die Abteilung Organisation/Digitalisierung versteht sich als interner Dienstleister und berät die Fachdienste und Referate sowie die Behördenleitung in allen Organisations- und Digitalisierungsfragen. Schwerpunkt ist die Optimierung und Digitalisierung der vielen Prozesse der Kreisverwaltung auf dem Weg zu  einer prozessorientierten digitalen Verwaltung.  Im Fokus stehen dabei die Weiterentwicklung zu einem ganzheitlichen Prozessmanagement mit klaren dezentralen Verantwortungen sowie die Entwicklung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze und Arbeitsformen.

Neben internen Digitalisierungsmaßnahmen (Umsetzung Online-Zugangsgesetz, Einführung Dokumentenmanagement, elektronische Vorgangssteuerung, elektronische Signatur, ePayment etc.) werden weitere Digitalisierungsfelder in verschiedenen Handlungsfeldern (Bildung, Wirtschaft etc.) gefördert und umgesetzt. 

Daneben wird Methodenwissen und Beratung insbesondere in den Bereichen Aufbauorganisation, Produktkritik, Geschäftsprozessoptimierung, Stellenbedarf und Stellenbewertung angeboten.  Ein hauseinheitliches IT-unterstütztes Projektmanagement befindet sich aktuell im Aufbau.

Personal einstellen, qualifizieren - und bezahlen

Die Abteilungen Personalwirtschaft und Personalentwicklung sorgen dafür, dass die Bezüge, Gehälter und Löhne pünktlich fließen. Die Einstellung neuer Kräfte und Auszubildender sowie zentrale Fortbildungen für alle Bediensteten werden hier organisiert. Darüber hinaus werden auch die zahlreichen Praktikanten, die in der Kreisverwaltung hospitieren, betreut.

Aufgabe der Abteilung ist die kosteneffiziente Bereitstellung, Errichtung, Instandhaltung und Bewirtschaftung der kreiseigenen Immobilien zur Nutzung durch die Kreisverwaltung, die 18 kreiseigenen Schulen (Gymnasien, Integrierte Gesamtschule, Berufsbildende Schulen und Förderschulen), die Baubetriebshöfe, die Feuerwehrtechnischen Zentralen sowie das Museum des Landkreises Osnabrück in Bersenbrück.

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