Europawahl - EU-Parlament

Die Bürgerinnen und Bürger wählen ihre Abgeordneten direkt für eine Amtszeit von fünf Jahren in allgemeinen, freien, unmittelbaren, gleichen und geheimen Wahlen.

Brüssel Parlament
Es ist das größte multinationale Parlament der Welt: Seine 705 Abgeordneten aus 27 Nationen vertreten derzeit knapp eine halbe Milliarde Einwohnerinnen und Einwohner.

Die Europawahl zum 10. Europäischen Parlament wird vom 6. bis 9. Juni 2024 durchgeführt. In der Bundesrepublik Deutschland findet die Wahl am Sonntag, dem 9. Juni 2024, statt. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union und die Europawahl als demokratischer Akt somit das den Bürgerinnen und Bürgern eigene Instrument zur unmittelbaren Einflussnahme auf die Unionspolitik. 

Seit 2004 gibt es eine klare Trennung zwischen den nationalen und den Europaabgeordneten. Die gewählten Personen sind demnach  entweder Mitglieder des Europaparlaments oder Mitglieder der nationalen Parlamente. Wie viele Abgeordnete aus den einzelnen EU-Staaten kommen, ist vertraglich vereinbart worden. Aus Deutschland kommen derzeit 96 Abgeordnete.

Rechtsgrundlagen

Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht, es gibt nationale Wahlgesetze. In der Bundesrepublik Deutschland sind als Rechtsgrundlagen das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO) in Verbindung mit dem Bundeswahlgesetz (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) maßgeblich.

Abgeordnete
Vom 1. bis 4. Juli 2019 fand die konstituierende Sitzung des aktuellen Europäischen Parlaments statt. Von den 705 Europaabgeordneten kommen 96 Abgeordnete aus der Bundesrepublik Deutschland und neun Abgeordnete aus Niedersachsen. Auf der Homepage des Europäischen Parlaments finden Sie weitere Informationen zu den Abgeordneten.

Wissenswertes zur Europawahl
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. In Deutschland haben die Wahlberechtigten je eine Stimme. Das Wahlgebiet für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesgebiet. Eine Untergliederung des Wahlgebiets in Wahlkreise erfolgt nicht. Die letzte Europawahl fand am 26. Mai 2019 statt. Das endgültige Ergebnis wurde für den Landkreis Osnabrück vom Kreiswahlausschuss am 29. Mai 2019 und für Deutschland vom Bundeswahlausschuss am 24. Juni 2019 festgestellt.

Parteien und sonstige politische Vereinigungen können grundsätzlich für die Europawahl Bundes- oder Landeslisten aufstellen. Wahlvorschläge dürfen in der Bundesrepublik Deutschland von Parteien und sonstigen mitgliedschaftlich organisierten, auf Teilnahme an der politischen Willensbildung ausgerichteten Vereinigungen mit Sitz, Geschäftsleitung, Tätigkeit und Mitgliederbestand in den Gebieten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (sog. sonstige politische Vereinigungen) eingereicht werden (sog. Wahlvorschlagsträger). Unter sonstigen politischen Vereinigungen sind bspw. Zusammenschlüsse von deutschen und ausländischen Parteien oder supranationale Vereinigungen auf europäischer Ebene sowie aus Anlass der Direktwahl gebildete Wählervereinigungen zu verstehen. Listen können für einzelne Länder (Landeslisten) oder für alle Länder (Bundesliste) aufgestellt werden. Jede sich bewerbende Person darf nur für einen Wahlvorschlagsträger, auf höchstens zwei Landeslisten oder auf einer Bundesliste und nur in einem Mitgliedstaat der EU kandidieren.

Bei der Verteilung der Sitze wurden zuletzt bei der Europawahl 2009 nur diejenigen Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen berücksichtigt, die im Wahlgebiet mindestens 5 % der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben (sog. 5-%-Sperrklausel). Für die Wahl 2014 war zunächst eine Klausel von 3% vorgesehen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 26.02.2014 die zwischenzeitlich im Europawahlrecht geltende 3 %-Sperrklausel des § 2 Abs. 7 EuWG für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Aus diesem Grund gibt es aktuell keine Sperrklausel.

Wahlsysteme in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
Im Gebiet der Europäischen Union besteht kein einheitliches Wahlrecht. Vielmehr finden bei den Europawahlen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften Anwendung, die wiederum durch Übereinkünfte der Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft ergänzt werden. Dazu zählt insbesondere der Rechtsakt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlamentes vom 20. September 1976, der durch verschiedene Übereinkommen stetig weiterentwickelt wurde. In diesem Rechtsakt sind die Zahl der in jedem Mitgliedsstaat zu wählenden Abgeordneten festgesetzt und zentrale Bestimmungen zur Wahl des Europäischen Parlamentes festgehalten, unter anderem

  • Die Wahl des Europäischen Parlamentes findet zu einem von jedem Mitgliedsstaat festgelegten Termin statt, der in einen für alle Mitgliedsstaaten gleichen Zeitraum von Donnerstagmorgen bis zu dem unmittelbar nachfolgenden Sonntag fällt.
  • Die amtliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses darf erst erfolgen, wenn die Wahl in allen Mitgliedsstaaten abgeschlossen ist.
  • Die Abgeordneten werden auf fünf Jahre gewählt.
  • Die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der Regierung eines Mitgliedsstaates sowie politischen und Verwaltungsämtern bei Institutionen der Europäischen Gemeinschaft.

Die Ergebnisse der Europawahl in Deutschland vom 26. Mai 2019 gibt es auf der Internetseite vom Bundeswahlleiter. Knapp 38.000.000 Menschen haben in Deutschland ihre Stimme abgegeben. Mehr Informationen, u.a. auch die europaweiten Ergebnisse finden Sie hier .

    Die Ergebnisse der Europawahl in Deutschland vom 25. Mai 2014 gibt es auf der Internetseite vom Bundeswahlleiter. Knapp 30.000.000 Menschen haben in Deutschland ihre Stimme abgegeben. Mehr Informationen, u.a. auch die europaweiten Ergebnisse finden Sie hier .

    Abgeordnete
    Vom 1. bis zum 3. Juli 2014 fand die konstituierende Sitzung des 8. Europäischen Parlaments statt. Von den 751 Europaabgeordneten kamen 96 Abgeordnete aus der Bundesrepublik Deutschland, und zehn Abgeordnete aus Niedersachsen. Auf der Homepage des Europäischen Parlaments finden Sie weitere Informationen zu den Abgeordneten.

    Aus Niedersachsen wurden folgende zehn Abgeordnete über die jeweiligen Listen in das 8. Europäische Parlament gewählt:

    CDU

    • McAllister, David (Bad Bederkesa)
    • Balz, Burkhard (Stadthagen) als Ersatzperson nachgerückt ist: Dr. Gehrold, Stefan (Saterland)
    • Quisthoudt-Rowohl, Dr. Godelieve, (Hildesheim)
    • Gieseke, Jens (Sögel)

    SPD

    • Lange, Bernd Burgdorf
    • Groote, Matthias (Ostrhauderfehn) als Ersatzperson nachgerückt ist: Wölken, Tiemo (Osnabrück)

    GRÜNE

    • Harms, Rebecca (Waddeweitz)

    FDP

    • Meißner, Gesine  (Wennigsen, Deister)    

    Die LINKE

    • Lösing, Sabine (Göttingen)

    AFD

    • Lucke, Prof. Dr. Bernd (Winsen, Luhe)

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