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Osnabrück. Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück bietet auch in diesem Jahr eine Schulung für Jäger zur Untersuchung auf Trichinen an. Die Die Schulung findet statt am Mittwoch, 14. Februar, 17 bis etwa 18.30 Uhr im großen Sitzungssaal des Kreishauses. Die Besonderheit: Angesichts der aktuellen Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest und zur Würdigung des Engagements der Jäger bei der Wildschweinjagd hat der Landkreis Osnabrück kurzfristig entschieden, die Schulung, für die sonst eine Gebühr von 20 Euro erhoben wird, an diesem Termin kostenfrei anzubieten.
Fleisch von erlegten Wildschweinen, Dachsen und anderen Wildtierarten, die Träger von Trichinen sein können, darf erst verzehrt werden, wenn durch eine amtliche Untersuchung nachgewiesen wurde, dass die Tiere frei von Trichinen sind. Bei den Trichinen handelt es sich um winzige Fadenwürmer, deren Larven sich in der Muskulatur ihrer Wirte einkapseln und nach dem Verzehr auch dem Menschen sehr gefährlich werden können. Die Untersuchung auf Trichinen ist eine amtliche Aufgabe, für die grundsätzlich die Veterinärbehörde zuständig ist.
Vor einigen Jahren wurde den Jägern die Möglichkeit eröffnet, die für die Trichinenuntersuchung erforderlichen Fleischproben selber zu entnehmen und dem Labor der Veterinärbehörde zuzuleiten. Die rechtlichen Vorgaben erlauben es, dass jedem Jäger, der Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist, die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen werden kann. Zuständig ist die Veterinärbehörde, in deren Einzugsgebiet das Wild erlegt wurde oder in deren Zuständigkeitsbereich der Wohnort des Jägers liegt. Voraussetzung für die Übertragung der amtlichen Probenentnahme auf den Jäger ist, dass dieser zuverlässig ist und eine Schulung durch die Veterinärbehörde absolviert hat.
Jäger, die die Probenentnahme durchführen dürfen, erhalten Wildursprungsscheine zur Dokumentation der Probenentnahme und Wildmarken zur Kennzeichnung der Tierkörper. Der Wildursprungsschein begleitet die Probe ins Labor. Falls das erlegte Wild an andere verkauft oder abgegeben werden soll, muss es mit einer behördlichen Wildmarke gekennzeichnet sein. Ein Jäger darf einen Wildkörper oder Fleisch von Wildschweinen und Dachsen erst dann im eigenen häuslichen Verbrauch verwenden oder an andere Personen abgeben, wenn das Ergebnis der Trichinenuntersuchung auf dem Wildursprungsschein vermerkt ist und Trichinen nicht nachgewiesen wurden.
Anmeldungen für die Schulung werden montags oder donnerstags von Kerstin Aubke, Telefon: 0541/501-2136 entgegengenommen (aubke@lkos.de). Für Rückfragen steht auch Silke Möller (Telefon: 0541/501-2153) zur Verfügung.
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