
Breitbandausbau: Land beendet Förderung für schnelles Internet 2024
Das Land Niedersachsen will sich im kommenden Jahr aus der Breitbandförderung zurückziehen. Was bedeutet diese Entscheidung für Betroffene?

Der Landkreis Osnabrück errichtet mit seiner Breitbandinfrastrukturgesellschaft, der TELKOS GmbH, Glasfasernetze in den ländlichen Räumen, in denen die klassischen Telekommunikationsanbieter mangels Wirtschaftlichkeit nicht selbst tätig werden. Die TELKOS akquiriert hierzu regelmäßig Fördermittel der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen. Zur Versorgung der weißen Flecken (bis 30 Megabit pro Sekunde) hat der Bund regelmäßig 50 Prozent der zu leistenden Investitionen getragen, das Land Niedersachsen 25 Prozent. Der kommunale Eigenanteil von ebenfalls 25 Prozent wurde durch den Landkreis Osnabrück getragen.
Mit Erscheinen des ersten Bundesförderprogramms zur Erschließung grauer Flecken (über 30 Megabit pro Sekunde) im April 2023 wurde, nicht zuletzt aufgrund entsprechender politischer Signale, allgemein davon ausgegangen, dass das Land Niedersachsen diese Förderrichtlinie „spiegeln“, im Ergebnis eigene Fördermittel zu gleichen Anforderungen und Rahmenbedingungen wie im Bundesprogramm bereit stellen würde. Wie bereits bei den weißen Flecken wurde auch diesmal erwartet, dass das Land Niedersachsen einen Anteil von 25 Prozent fördern würde. Diese Förderung für graue Flecken soll es nunmehr nach Mitteilung des Landes Niedersachsen, zumindest unmittelbar, nicht geben.
Der Breitbandausbau unterversorgter Gebiete ist dabei nicht von Natur aus eine Aufgabe des Landkreises, vielmehr wurde die Aufgabe zur Versorgung der weißen Flecken dem Landkreis per öffentlich-rechtlicher Vereinbarung von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden übertragen. Die Übertragung der Aufgabe für die grauen Flecken erfolgt gerade - viele Kommunalparlamente haben bereits entschieden, die übrigen werden dies in den nächsten Wochen tun. Allerdings sieht die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausdrücklich nur dann die Beantragung von Fördermitteln und damit den Einstieg in den Ausbau grauer Flecken vor, wenn die Kofinanzierung des Landes Niedersachsen mindestens im gleichen Umfang wie in der Vergangenheit, also zu mindestens 25 Prozent erfolgt.
Der Wegfall der Landesförderung bedeutet daher, über die rein finanzielle Dimension hinaus (siehe dazu Punkt 2), dass es im Landkreis Osnabrück nach derzeitigem Stand keinen Breitbandausbau der grauen Flecken geben wird. In jedem Fall würde der bedeutsame erste Antragsstichtag der Bundesförderung, der 15. Oktober 2023, verpasst.
Der Landkreis Osnabrück rechnet derzeit mit rund 13.000 Privat-Adressen und etwa 200 Wirtschaftsunternehmen, welche mit Fördermitteln als graue Flecken in den nächsten Jahren hätten ausgebaut werden sollen. Diese Zahl basiert auf einer umfangreichen Analyse der betroffenen Gebiete und tiefgehenden Dialogen mit allen Telekommunikationsunternehmen am Markt. Insgesamt wären rund 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner betroffen.
Auf Basis aktueller Kostenschätzungen würde der Ausbau dieser rund 13.000 Adressen circa 240 Millionen Euro kosten. Mit dem Ausfall der Landesförderung entstünde also einen Finanzierungslücke von etwa 60 Millionen Euro, die durch Landkreis und Kommunen aufgefangen werden müsste. Diese Dimension überfordert die kommunalen Haushalte vollkommen.
Gefährdet ist der komplette Ausbau der 13.000 Adressen in grauen Flecken (über 30 Megabit pro Sekunde). Ausdrücklich nicht gefährdet ist hingegen der Ausbau der weißen Flecken, der bereits seit einigen Jahren läuft und auch in den Folgejahren noch weiter erfolgen wird. Hier haben wir für alle geplanten Adressen bereits Förderbescheide des Bundes und des Landes vorgesehen, welche durch die aktuellen Entwicklungen auch nicht betroffen sind.
Ja, begonnene Projekte der TELKOS werden noch beendet.
Die Begriffe „weißer“ und „grauer Fleck“ kennzeichnen die bisherige Versorgungsqualität an einer Adresse. Ein weißer Fleck ist gegeben, wenn an einer Adresse nicht mehr als 30 Megabit pro Sekunde im Download erreicht werden können. Die Definition des grauen Flecks ist zuletzt durch den Bund als Fördermittelgeber angepasst worden. Im Hinblick auf die aktuelle Bundesförderung und die (wegfallende) Landesförderung ist ein grauer Fleck eine Adresse, an der eine Geschwindigkeit von 1 Gigabit pro Sekunde nicht erreicht werden kann. In Deutschland kann diese Geschwindigkeit im Hinblick auf die eingesetzten Technologien nur durch echte Glasfaseranschlüsse und durch die, entsprechend aufgerüsteten, Netze und Anschlüsse der Kabelfernsehnetzbetreiber erreicht werden.
Damit eine Adresse als versorgt gilt, muss die Bandbreite von 30 Megabit pro Sekunde (weißer Fleck) oder 1 Gigabit pro Sekunde (grauer Fleck) nicht bereits jetzt verfügbar sein. Eine verbindliche Aussage eines Telekommunikationsunternehmens, dies in den nächsten 3 Jahren anzubieten, reicht aus.
Am Markt existieren diverse Tools, die von sich behaupten, diese Messung leisten zu können. Hervorzuheben und zu empfehlen ist sicherlich die unabhängige Messung der Bundesnetzagentur selbst (www.breitbandmessung.de). Dabei ist zu bedenken, dass jedes Tool nur messen kann, welche Bandbreite an einer Adresse nach einem konkreten Vertrag aktuell tatsächlich zur Verfügung steht. Für die Aufnahme einer Adresse in die Förderung hingegen kommt es darauf an, welche Bandbreite mit dem passenden Vertrag und im Zweifel auch dem passenden Anbieter maximal erzielt werden kann.
Maßgeblich für die Förderfähigkeit einer Adresse und deren Aufnahme in den geförderten Ausbau sind daher immer die Versorgungsdaten, die der Landkreis Osnabrück direkt bei den Telekommunikationsunternehmen erhebt. Individuelle Messungen können (auch förderrechtlich) nicht herangezogen werden.
Der Landkreis Osnabrück hat mit der TELKOS und weiteren Fördermaßnahmen seit 2018 bereits ein kreisweites Glasfasernetz durch alle Gemeinden des Landkreises Osnabrück und dazu bei mehr als 3.000 Adressen Glasfaserdirektanschlüsse errichtet. Hinzu kommen mehr als 7.000 Adressen, die über klassisches DSL eine erhöhte Bandbreite erhalten konnten.
Rund 12.000 weitere Adressen, ebenfalls alles weiße Flecken, sollen bis 2025 Glasfaserdirektanschlüsse von der TELKOS erhalten. Damit wäre der Ausbau der weißen Flecken abgeschlossen und die dazu akquirierten Fördermittel erschöpft.
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Stabsstelle Breitband
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland