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Frag den Landkreis

Auf dieser Seite veröffentlichen wir Anfragen, die Bürgerinnen und Bürger an die Kreisverwaltung richten. So können auch andere davon profitieren.
Wer leitet die Abteilung 6.2
Mein Grundstück in Menslage ist bislang nur provisorisch an die Kreisstraße angebunden. Ich möchte dieses Jahr einen Zu- und einen Abweg pflastern (auch über den Seitenstreifen). Ist dies genehmigungs- /anzeigepflichtig?
Kann ich (nur) einen Park- Stellplatz für einen Wohnwagen oder Wohnmobil zur Vermietung (nur abstellen des Fahrzeuges) anbieten per e-Bay?
Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?
Ich benötigen einen bemaßten Grundriss vom Objekt Osnabrücker Straße 18 in Bad Rothenfelde. Wo kann ich diesen einsehen und ggfs. kopieren?
Wie hoch darf ein Jagdhochsitz ohne Baugenehmigung sein? und i welchem Gesetz findet man eine Antwort?
An wen muss ich mich wenden, um einen zwei Meter hohen Zaun eines Nachbarn in Bissendorf der direkt auf der Grundstücksgrenze steht auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen? Danke für eine Info.
Wie weit muss ein Gartenpool (nicht fest installiert) von der Grundstücksgrenze des Nachbarns entfernt stehen?
Wie steht der Landkreis zur geplanten Stromtrasse von Conniforde bis Merzen im Nordkreis ?
Ich beabsichtige, auf meinem Grundstück ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von ca. 5qm an der Grenze zum Nachbarn zu errichten.
Bekommt man ein persönliches Beratungsgespräch für eine Bauvoranfrage?
Nach wieviel Wochen wird ein Bauantrag im Aussenbereich bearbeitet und entschieden?