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Donnerstag, 25. März 2021

Nach Überschreiten der 100er-Inzidenz: Für den Landkreis Osnabrück gelten strengere Schutzvorkehrungen

Osnabrück. Der Landkreis Osnabrück hat die 100er-Marke bei der 7-Tage-Inzidenz überschritten. Dies hat Auswirkungen auf die Schutzvorkehrungen: Sowohl für die Kontaktbeschränkungen als auch für weitere Bereiche des öffentlichen Lebens gelten strengere Vorgaben. Diese treten am Samstag, 27. März, in Kraft:

  • Bislang konnten sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht eingerechnet wurden. Ab sofort darf sich eine Einzelperson oder ein Haushalt lediglich mit einer weiteren Person (zuzüglich der zugehörigen Kinder bis einschließlich sechs Jahren) treffen.
     
  • Der Schulbesuch ist grundsätzlich untersagt, sobald die 100er-Inzidenz an drei Tagen in Folge überschritten wird. Ausgenommen sind Grundschulen, Abschlussjahrgänge sowie Förderschulen im Schwerpunkt geistige Entwicklung und Tagesbildungsstätten, in denen weiter unterrichtet wird. Gleiches gilt für schriftliche Arbeiten und Abschlussprüfungen. In Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten findet eine Notbetreuung statt. In der Kindertagespflege und der sonstigen privaten Betreuung findet ein eingeschränkter Betrieb statt.
     
  • Weitere Einschränkungen betreffen den Individualsport: Eine sportliche Betätigung ist höchstens zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands möglich. Kinder und Jugendliche dürfen unter freiem Himmel keinen Sport ausüben. Sport mit dem eigenen Hausstand oder mit einem anderen Kind oder Jugendlichen ist hingegen möglich.
     
  • Der Einzelhandel muss wieder schließen, Termine können nicht mehr vereinbart werden. Möglich bleibt allerdings die Abholung der Ware außerhalb der Geschäftsräume. Nicht Betroffen von der Schließung sind z.B. die körpernahen Dienstleistungen wie Friseure. Auch Verkaufsstellen für Schnittblumen dürfen weiter geöffnet bleiben.
     
  • In Hotels ist die Versorgung der beherbergten Gäste nur auf den Zimmern möglich.
     
  • Für den Publikumsverkehr und Besuche geschlossen sind Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kulturzentren, Museen, Ausstellungen, Galerien, Kinos, Freizeitparks, Baumwipfelpfad, Angebote von Freizeitaktivitäten wie z.B. Kletterhallen oder Kletterparks sowie Seilbahnen. Bibliotheken und Büchereien bleiben hingegen offen.

Dem Landkreis liegt bislang die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen noch nicht vor. Aufgrund der Verordnung könnten sich gegebenenfalls noch Änderungen für die einzelnen Schutzvorkehrungen ergeben.

Weitere Informationen: corona-os.de

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