
Neu: Hartz-IV-Empfänger können ab dem 10. Mai einen Impftermin vereinbaren
Osnabrück. Ab kommenden Montag, 10. Mai, ab 8 Uhr, können sich alle in Niedersachsen wohnenden Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II zu einer Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 anmelden. Das teilte am Donnerstag das Land Niedersachsen mit. Die Anmeldung für einen Impftermin in den örtlichen Impfzentren kann im Internet unter www.impfportal-niedersachsen.de sowie unter der Hotline des Landes unter 0800 9988 665 erfolgen, teilt die kommunale Arbeitsvermittlung MaßArbeit mit.
Aufgrund des zu erwartenden hohen Anrufaufkommens an der Hotline empfiehlt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ausdrücklich, vor allem das Onlineportal für die Anmeldung zu nutzen. Auch bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten können die Berechtigten ab dem 10. Mai Termine vereinbaren, sofern in den Praxen Impfstoff zur Verfügung steht. Das Ministerium weist darauf hin, dass eine Auswahl des Impfstoffs weiterhin nicht vorgesehen ist. Aus der grundsätzlichen Impfberechtigung erwachse zudem kein Anspruch auf eine sofortige Impfung.
Wichtig: Zum Impftermin muss ein Nachweis über den Bezug von SGB II (Hartz 4) mitgebracht werden.
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