Impfpass
Montag, 8. August 2022

Masern-Impfung: Meldeportal ist verpflichtend für Schulen, Kitas, medizinische Einrichtungen

Osnabrück. Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, die auch mit schwerwiegenden Komplikationen bei nicht immunisierten Personen einhergehen kann. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich daher zum Ziel gesetzt, Masern zu eliminieren. Dieses Vorhaben kann nur durch eine ausreichend hohe Durchimpfungsrate erreicht werden. Dieses Ziel unterstützt jetzt auch der gemeinsame Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück.

Zum vereinfachten Abarbeiten der Meldungen hat der Gesundheitsdienst per Allgemeinverfügung ein Meldeportal vorgegeben, das von medizinischen und weiteren Einrichtungen (wie zum Beispiel Schulen, Kitas, Pflegeheimen) ab sofort zu verwenden ist und das vielen bereits von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bekannt sein dürfte. Das Meldeportal ist zu erreichen unter os-immu.gesundheitsamt-service.de.

Die Bundesregierung hatte bereits Anfang 2020 das sogenannte Masernschutzgesetz veröffentlicht. Danach müssen alle Personen, die in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Praxen, Rettungsdienst oder Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend Kinder und Jugendliche betreut werden, beziehungsweise in Flüchtlingsunterkünften tätig sind und nach 1970 geboren sind, einen ausreichenden Masernschutz nachweisen. Dies gilt auch für die in den Gemeinschaftseinrichtungen betreuten und untergebrachten Personen.

Diese Vorgaben gelten bei Neueinstellungen oder Neuaufnahmen schon seit dem 1. März 2020. Für die damals bereits in den Einrichtungen betreuten- oder tätigen Personen gab es eine mehrfach verlängerte Übergangsfrist bis zum 1. August dieses Jahres. Nun müssen die Einrichtungen dem Gesundheitsdienst die Personen melden, die ihnen bislang keinen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz oder eine durchgemachte Maserninfektion oder medizinische Kontraindikation vorgelegt haben.

Wichtig dabei ist, dass alle Personen, die in solchen Einrichtungen arbeiten oder betreut werden, nach dem vollendeten zweiten Lebensjahr zwei Masernschutzimpfungen benötigen, während sonst für Erwachsene in der Regel bereits eine Impfung nach der STIKO-Empfehlung als ausreichend angesehen wird. Die Impfung erfolgt in Deutschland mit einem MMR-Kombinationsimpfstoff (Masern, Mumps, Röteln) gegebenenfalls ergänzt um Windpocken-Impfstoff. Ein alleiniger Masern-Impfstoff ist in Deutschland bislang nicht verfügbar.

 

 

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