Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen unter Bekanntmachungen ++ Formulare Tierseuchen ++ Blauzungenkrankheit im LK Osnabrück bestätigt

Bekämpfung von Tierseuchen

Die Abteilung Tierseuchenbekämpfung sorgt für Seuchenfreiheit und Tiergesundheit der einheimischen Haus- und Wildtiere im Landkreis Osnabrück. Schwerpunkte dabei sind die Vorbeugung gegen die Einschleppung übertragbarer Tierkrankheiten und effektive Bekämpfungsmaßnahmen bei einem Ausbruch einer Tierseuche. 

Bergung im Gelände: Tierseuchenübung im Landkreises Osnabrück

Tiergesundheit, insbesondere Seuchenfreiheit, ist ein wichtiger Marktfaktor im freien Welthandel mit Tieren und ihren Erzeugnissen. Sie ist daher im Osnabrücker Land mit seiner bedeutenden Tierproduktion und Lebensmittelindustrie von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung. Als Tierseuche anzeigepflichtig sind 37 Tierkrankheiten; eine besondere amtliche Überwachung gilt für das Auftreten weiterer 28 Tierkrankheiten, die meldepflichtig sind.

Um der Ein- und Verschleppung von Tierseuchen vorzubeugen überwachen die Tierseuchenbekämpfung den Viehhandel im Inland und den Handel mit Tieren und Erzeugnissen mit dem Ausland. Außerdem organisiert die Abteilung Monitoruntersuchungen in Nutztierbeständen. Beim Ausbruch einer Seuche oder beim Verdacht darauf werden verdächtige oder erkrankte Tiere und Tierbestände amtstierärztlich untersucht. Die Abteilung Tierseuchenbekämpfung organisiert auch die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen.

Entschädigungs- und Beihilfeanträge für Tierverluste durch anzeigepflichtigen Tierseuchen und bestimmte meldepflichtige Tierkrankheiten bearbeitet ebenfalls die Abteilung Tierseuchenbekämpfung.

Was ist zu tun, wenn Personen aus der Ukraine bei mir/ in einer Unterkunft eintreffen, die Hunde oder Katzen von dort mitbringen?

Grundsätzlich müssten die Hunde und Katzen, die aus dem nicht gelisteten Drittland Ukraine einreisen, vorab eine Genehmigung zur Einreise bekommen, das Tier müsste gechippt und Tollwut- geimpft sein, zu welcher zusätzlich eine Impftierbestimmung vorliegen müsste.

ABER: Aufgrund der momentanen Situation ist eine Einreise vorübergehend unter erleichterten Bedingungen möglich. Dies bedeutet, dass Tierhalter mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen können ohne vorab eine Genehmigung im Einklang mit der Verordnung (EU) 576/2013 beantragen zu müssen.

Dem zuständigen Veterinäramt sind folgende Informationen bei Einreise von Hunden und Katzen mitzuteilen:

  • Einreisedatum
  • Name des Tierhalters und Adresse des Aufenthaltsortes
  • Angaben zu den Tieren (Tierart/ Rasse/ Name/ Geschlecht/ Alter, soweit vorhanden)
  • Kopie von mitgeführten Gesundheitsdokumenten/ Impfpässen
  • Ansprechpartner für weitere Kommunikation mit dem Tierhalter

Was muss beachtet werden, wenn die Tiere in Deutschland eingetroffen sind?

Da in den meisten Fällen davon auszugehen ist, dass die eigentlichen Einreisebestimmungen nicht vorliegen, sind alle Hunde und Katzen für drei Wochen in einer „Hausquarantäne“ zu halten. Das bedeutet:

  • nur Kontakt zur eigentlichen Familie
  • kein Kontakt zu anderen Menschen, Hunden, Katzen und anderen Tieren
  • Freilauf nur im eigenen Garten
  • Spazieren gehen nur mit Leine
  • Mitteilung eines Standortwechsels der Tiere an das Veterinäramt
  • Mitteilung an das Veterinäramt, wenn Tiere auffällig in Bezug auf Tollwut- verdächtige Krankheitssymptome/ Verhaltensänderungen werden

Was muss passieren, wenn keine (gültige) Impfung vorliegt/ bekannt ist?

Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft werden, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden (wenn dies noch nicht der Fall ist) und dies ist durch den Tierarzt in einem Impfnachweis zu dokumentieren. Den praktischen Tierärzten ist es momentan gestattet, die geflüchteten Tiere, die mit einem Tierhalter zusammen nach Deutschland eingereist sind, kostenfrei zu behandeln. Wenn kein Tierarzt gefunden werden kann, der diese freiwillige Leistung übernehmen möchte, so ist Rücksprache mit dem Veterinärdienst zu halten. Über die stattgefundene Impfung/ Kennzeichnung der Tiere ist der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück ebenso zu informieren (Kopie vom Impfnachweis übersenden).

// Auskunft erteilt: Veterinärdienst Osnabrück: 0541-5012183 - veterinaerdienst@lkos.de

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Kontakt

Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

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