Zukunftsregion „StadtLandZukunft OS“

Das Land Niedersachsen stellt von 2023 bis 2027 mehr als 95 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ zur Verfügung. 

Fünf Personen stehen in einem historischen Raum und halten ein Schild .
Im September 2022 überreichte die damalige Europaministerin Honé den Förderbescheid an Stadt und Landkreis Osnabrück.

Das von Stadt und Landkreis Osnabrück in einem umfangreichen Beteiligungsprozess erarbeitete Zukunftskonzept für die Region wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung positiv bewertet. Die Stadt Osnabrück und der Landkreis Osnabrück bilden zusammen die Zukunftsregion „StadtLandZukunft OS“ mit den beiden Handlungsfeldern:

  • Regionale Wirtschaft durch noch mehr Transparenz über vorhandene Kompetenzen vor Ort stärken – Wissenstransfer fördern, Wissenschaft und Wirtschaft vernetzen, voneinander lernen, Innovationen anregen
  • Impulse für wirtschaftliche, gesellschaftliche und umweltbezogene Innovationen in der Region Osnabrück geben – Zukunftsregion als „Think Tank“
  • Konzept der „Related Variety“ in der Region voranbringen und Wissensspillover fördern
  • Bestehende Netzwerke und Branchencluster in der Region unterstützen und noch stärker (branchenübergreifend) verknüpfen – Bioökonomie, Automotive, Agrar/Ernährung, IT/KI, Gesundheit
  • Gutes Gründungsklima sicherstellen und Impulse für Gründungen geben
  • Technologische Innovationen und digitale Anwendungen (z.B. KI) voranbringen, „Intelligente Spezialisierung“ ausbauen
  • Neue Denk- und Aktionskultur in der Region fördern – Experimente wagen, Modellprojekte und -orte ermöglichen (gilt übergreifend)
  • CO2-Reduktion und Ressourceneffizienz in Stadt und Landkreis Osnabrück weiter forcieren
  • Energiebranche klimaneutral entwickeln und neue Wege bei der intelligenten Energieverteilung gehen
  • Klimafreundliche Mobilitätsangebote ausweiten
  • Ansätze einer ressourcenschonenden, klimaangepassten und klimaresilienten Agrarwirtschaft entwickeln
  • Technologische Lösungen für CO2-Einsparung und Ressourcenschutz vorantreiben
  • Ressourceneffiziente Wirtschaftsweise weiter ausbauen
  • Neue Wege im Hinblick auf Flächenverbrauch gehen – innovative Ansätze zum Flächensparen erproben
  • Neue Denk- und Aktionskultur in der Region fördern – Experimente wagen, Modellprojekte und -orte ermöglichen (gilt übergreifend)

13,6 Millionen Euro virtuelles Budget und damit 5,46 Millionen Euro Fördermittel stehen damit der Region als anteiliger Zuschuss für die Finanzierung innovativer Projektideen zur Verfügung. Die Förderquote beträgt 40 Prozent. Sie kann durch die gezielte Einwerbung zusätzlicher Mittel aus anderen Programmen erhöht werden.

Die Umsetzung des Zukunftskonzeptes übernimmt die Innovationsagentur, die bei der gemeinsamen Institution ICO - InnovationsCentrum Osnabrück GmbH angesiedelt wird.

Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus den Hauptverwaltungsbeamten, Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Kommunen und Zivilgesellschaft sowie Vertretungen von Wirtschafts- und Sozialpartnern, entscheidet ab 2023 auf Basis eines Scoringmodells über die Mittelvergabe.

Logo der Zukunftsregionen

Folgende Rahmenbedingungen für die Zukunftskonzepte bzw. die Projekte der Zukunftsregionen hat das Land Niedersachsen weiter konkretisiert:

  • Das Projektvolumen geförderter Projekte muss mindestens 100.000 Euro betragen (das ist voraussichtlich bei allen Leitprojekten gegeben).
  • Die Laufzeit von geförderten Projekten darf maximal 36 Monate betragen. Voraussichtlich möglich sind aber Aufbau- bzw. Folgeprojekte.
  • Für eine Förderung aus dem Zukunftsregions-Budget müssen Projekte bestimmten Interventionsbereiche aus der EU-Förderung im Rahmen von EFRE oder ESF zuzuordnen sein.

Für alle Projekte ist zunächst zu klären, ob andere Förderprogramme in Frage kommen (Vorrangprüfung).

  • Antragsberechtigt sind:
    • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und kommunale Anstalten,
    • Gebietskörperschaften mit der Wirtschafts- und/oder Beschäftigungsförderung betraute Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht,
    • Gemeinnützige Einrichtungen und Betriebe sowie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete juristische Personen,
    • Gesellschaften in mindestens mehrheitlich kommunalem Eigentum,
    • Kooperationsverbünde aus Wissenschaft, Gebietskörperschaften und/oder gewerblichen Unternehmen,
    • Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kammern und Verbände,
    • Universitäten und Hochschulen in staatlicher Verantwortung sowie staatlich anerkannte Hochschulen nach Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG),
    • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen nach Maßgabe des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.

Die Anträge auf Förderung können nach Beratung durch die Innovationsagentur inkl. Vorrangprüfung und Zustimmung der Steuerungsgruppe voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2023 bei der NBank gestellt werden.

Auskunft erteilen:

Annette Menzel

Landkreis Osnabrück

Deutschland

Hendrik Kettler

Stadt Osnabrück

Deutschland

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Logos von EU und Zukunftsregion