Grundsätzlich sind nach § 60 der Niedersächsischen Bauordnung Terassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter genehmigungsfrei. Trotzdem sollten Sie sich beim Bauamt des Landkreises informieren und beraten lassen, da das Baurecht ein sehr komplexes Thema ist: Telefon: 0541 501 4056 oder planenundbauen@landkreis-osnabrueck.de
Wir möchten unsere Terrasse überdachen. Die Terasse hat eine Fläche von 5,00m x 4,30. Ist das ohne Baugenehmigung möglich?
Gestellt am Samstag, 30. Mai 2020