Sprachkurse

Wenn Sie in Deutschland leben möchten, sollten Sie möglichst schnell Deutsch lernen. Das ist wichtig, um neue Menschen kennenzulernen, sich im Alltag verständigen zu können und Arbeit zu finden.

Wenn Sie in Deutschland leben möchten, sollten Sie möglichst schnell Deutsch lernen. Das ist wichtig, um neue Menschen kennenzulernen, sich im Alltag verständigen zu können und Arbeit zu finden.

Wer keine oder nur geringe Sprachkenntnisse hat, kann im Sprachkurs die Grundlagen der deutschen Sprache erwerben. Die Beurteilung, welche Sprachkenntnisse vorliegen, erfolgt anhand des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Wo lerne ich Deutsch?
Es gibt viele Möglichkeiten, Deutsch zu lernen: Schulen, Universitäten, Kulturzentren, Vereine, Volkshochschulen und private Sprachschulen bieten Kurse an.

Informieren Sie sich vor Ort, welcher Sprachkurs für Sie geeignet ist: Migrationszentrum | Volkshochschule Osnabrücker Land

Der wichtigste Bestandteil bei allen Integrationsbemühungen ist, dass ausländische Staatsangehörige, die neu nach Deutschland kommen, schnellst möglich Kenntnisse der deutschen Sprache erwerben. Aber auch für die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen oder für eine Einbürgerung werden Kenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt.

Die Beurteilung, welche Sprachkenntnisse vorliegen, erfolgt anhand des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Die Anforderungen an die Deutschkenntnisse werden hierbei in verschiedene Schwierigkeitsstufen eingeteilt. Im Aufenthalts- und Einbürgerungsrecht werden folgende Anforderungen gestellt:

 

Sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. Das entspricht der Stufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und bedeutet:

  • man kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen
  • man kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - beispielsweise wo man wohnt, was für Leute man kennt oder was für Dinge man hat - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben
  • Sie können sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind Ihnen zu helfen.

Diese Sprachkenntnisse werden zum Beispiel gefordert vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Ehegattinnen oder Ehegatten von ausländischen Staatsangehörigen.
Zu den gesetzlichen Bestimmungen

Als Nachweis der Sprachkenntnisse dient das Zertifikat "Start Deutsch 1".
Auf Grund von persönlichen Verhältnissen oder Lebensumständen kann auf das Vorliegen der Sprachkenntnisse eventuell verzichtet werden, zum Beispiel wenn es

  • andere Möglichkeiten gibt, das Vorliegen der erforderlichen Sprachkenntnisse zu belegen (in Deutschland erworbener Schulabschluss oder erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung)
  • wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht möglich oder zuzumuten ist, diese Kenntnisse zu erwerben.

 

Über hinreichende mündliche Deutschkenntnisse verfügen entspricht der Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und bedeutet:

  • man kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (zum Beispiel Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung)
  • man kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht
  • man kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

Diese Sprachkenntnisse werden zum Beispiel gefordert vor Erteilung eines Aufenthaltstitels.
Zu den gesetzlichen Bestimmungen

Auf Grund von persönlichen Verhältnissen oder Lebensumständen kann auf das Vorliegen der Sprachkenntnisse eventuell verzichtet werden, zum Beispiel wenn es

  • andere Möglichkeiten gibt, das Vorliegen der erforderlichen Sprachkenntnisse zu belegen (in Deutschland erworbener Schulabschluss oder erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung)
  • wegen einer Krankheit oder Behinderung oder aus Altersgründen nicht möglich oder zuzumuten ist, diese Kenntnisse zu erwerben.

 

Über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen entspricht der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und bedeutet:

  • man kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit und so weiter geht
  • man kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet
  • man kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern
  • man kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben

Sprachkenntnisse werden zum Beispiel gefordert, um eingebürgert zu werden.
Zu den gesetzlichen Bestimmungen

oder vor Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.
Zu den gesetzlichen Bestimmungen

Als Nachweis der Sprachkenntnisse dient das Zertifikat "Deutsch".
Auf Grund von persönlichen Verhältnissen oder Lebensumständen kann auf das Vorliegen der Sprachkenntnisse eventuell verzichtet werden, zum Beispiel wenn es

  • andere Möglichkeiten gibt, das Vorliegen der erforderlichen Sprachkenntnisse zu belegen (in Deutschland erworbener Schulabschluss oder erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung)
  • wegen einer Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht möglich oder zuzumuten ist, diese Kenntnisse zu erwerben.

 

Die deutsche Sprache zu beherrschen entspricht der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und bedeutet:

  • man kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen
  • man kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen
  • man kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen
  • man kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden

Diese Sprachkenntnisse werden zum Beispiel gefordert vor Erteilung:

einer Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug in besonderen Fällen
Zu den gesetzlichen Bestimmungen

oder einer Aufenthaltserlaubnis für integrierte Kinder geduldeter ausländischer Staatsangehöriger
Zu den gesetzlichen Bestimmungen

oder vor Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge
Zu den gesetzlichen Bestimmungen

Als Nachweis der Sprachkenntnisse dient das "Goethe Zertifikat C1".
Auf Grund von persönlichen Verhältnissen oder Lebensumständen kann auf das Vorliegen der Sprachkenntnisse eventuell verzichtet werden, zum Beispiel wenn es

  • andere Möglichkeiten gibt, das Vorliegen der erforderlichen Sprachkenntnisse zu belegen (in Deutschland erworbener Schulabschluss oder erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung
  • wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht möglich oder zuzumuten ist, diese Kenntnisse zu erwerben.

Auf der Internetseite der Volkshochschule Osnabrücker Land werden in einer Tabelle die verschiedenen Stufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens zusammengefasst.

Kontakt

Migrationszentrum

MaßArbeit (Jobcenter) kAöR

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Termine nur nach Vereinbarung - per E-Mail oder telefonisch