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Überwachung der Arzneimittelanwendung: Rückstandskontrollen

Eine wichtige Aufgabe im Bereich Verbraucherschutz ist die Überwachung der Arzneimittelanwendung bei Lebensmitteltieren und die Rückstandsüberwachung.

Eine wichtige Aufgabe im Bereich Verbraucherschutz ist die Überwachung der Arzneimittelanwendung bei Lebensmitteltieren und die Rückstandsüberwachung.

Durch sie soll sichergestellt werden, dass keine Lebensmittel tierischer Herkunft mit bedenklichen Resten von Arzneimitteln, Futtermittelzusatzstoffen, Pflanzenschutzmitteln, Umweltkontaminanten wie zum Beispiel Blei, Cadmium oder Schwermetalle an den Verbraucher gelangen.

Strenge Vorschriften
In der Europäischen Union und in der Bundesrepublik Deutschland gibt es sehr strenge Vorschriften für Arzneimittelanwendung bei Lebensmitteltieren. Darunter fällt auch das führen eines Tierarznei-Bestandbuchs.

Für bestimmte Substanzen, wie beispielsweise Pflanzenschutzmittel, sind Höchstmengen festgesetzt, die nicht überschritten werden dürfen. Andere Stoffe wiederum dürfen gar nicht in Lebensmitteln vorkommen.

Bei Tierarzneimitteln gibt es in der Regel festgelegte Wartezeiten, die zwischen ihrer Anwendung und der Schlachtung liegen müssen.

Kontrollen
Rückstandsuntersuchungen werden stichprobenweise oder bei begründetem Verdacht durchgeführt. Mitarbeiter des Veterinärdienstes entnehmen Proben von lebenden und von geschlachteten Tieren, aber auch auch von Eiern, Milch, Honig etc. Staatliche Institute untersuchen diese Proben auf Rückstände.

Maßnahmen
Wenn bedenkliche oder nicht erlaubte Rückstände festgestellt werden, ergreift der Fachdienst die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers: je nach Schwere des Falles wird beispielsweise der Herkunftsbetrieb intensiv überprüft oder die Schlachtung untersagt.

Ein wichtiges Aufgabenfeld des Veterinärdienstes sind die Probennahmen für den so genannten Nationalen Rückstandskontrollplan. Jährlich werden dazu in landwirtschaftlichen Betrieben und in Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben im Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück  ca. 3650 Proben (darunter ca. 3.000 einfache Tests auf Antibiotika und 650 Feinanalysetest auf spezielle Substanzen) von den Mitarbeitern der Abteilungen Fleisch- und Lebensmittelhygiene in Schlachtbetrieben und Nutztierhaltungen genommen.

Was ist der Nationale Rückstandskontrollplan?

Seit 1989 gibt es bereits dieses Überwachungsprogramm zum Schutz des Verbrauchers, das durch Rechtsvorgaben der Europäischen Union veranlasst wurde und damit in ähnlicher Form auch in den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durchgeführt wird. Mit diesen Maßnahmen soll erreicht werden, dass Fleisch und andere tierische Lebensmittel frei von Rückständen von Arzneimitteln und verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen sind. Außerdem sollen ein eventueller Missbrauch verbotener oder nicht zugelassener Stoffe/Arzneimittel aufgedeckt oder eine mögliche Belastung mit Umweltgiften oder anderen unerwünschten Stoffen festgestellt werden.

Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes werden Kontrollen in Tierbeständen, Schlachtbetrieben und Betrieben durchgeführt, die das unverarbeitete Roherzeugnis erhalten, wie beispielsweise Molkereien. Dabei werden vor allem Rinder und Schweine untersucht; aber auch Proben von Geflügel, Schafen, Ziegen, Pferden, jagdbarem Wild, Kaninchen, Fischen, Milch, Eiern und Honig finden Berücksichtigung.

Die Proben für den Nationalen Rückstandskontrollplan werden bei lebenden Tieren in den landwirtschaftlichen Betrieben, bei geschlachteten Tieren am Schlachthof und bei bestimmten Erzeugnissen in den Verarbeitungsbetrieben genommen.

Lebende Tiere werden schwerpunktmäßig auf verbotene Antibiotika sowie hormonell wirksame Masthilfsmittel untersucht. Bei geschlachteten Tieren wird überprüft, ob die zum Schutz des Verbrauchers festgelegten Höchstmengen für zugelassene Arzneimittelwirkstoffe eingehalten wurden. Zudem werden Untersuchungen zum Einsatz nicht zugelassener oder verbotener Stoffe sowie auf Umweltgiften (z. B. Schwermetalle) durchgeführt.

Grundlage für die Festlegung der Probenmengen im  Nationalen Rückstandskontrollplan für die einzelnen Länder sind die jährlichen Schlacht- und Produktionszahlen und die Anzahl der in landwirtschaftlichen Betrieben gehaltenen Tiere. Nach den Vorgaben der Rückstandskontrollrichtlinie der Europäischen Union ist dabei jedes 250. geschlachtete Rind (= 0,25 %) und jedes 2000. geschlachtete Schwein und Schaf (= 0,5 %) innerhalb des Nationalen Rückstandskontrollplanes zu untersuchen.

Außerdem müssen nach den Vorgaben der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsverordnung bei mindestens zwei Prozent aller gewerblich geschlachteten Kälber und mindestens 0,5 Prozent aller sonstigen gewerblich geschlachteten Huftiere - damit auch bei Pferden - amtliche Proben genommen und auf Rückstände untersucht werden.

Die Proben von Schlachttieren sind grundsätzlich in allen ansässigen Schlachtbetrieben zu entnehmen. Die Aufteilung der Proben auf einzelne Schlachtbetriebe erfolgt in Abhängigkeit vom jeweiligen Schlachtaufkommen. Es gibt verschiedene Kriterien, die bei der Auswahl der zu beprobenden Tiere am Schlachthof berücksichtigt werden. Neben tierspezifischen Angaben wie Geschlecht, Alter und Haltungssystem fließen Erkenntnisse aus zurück liegenden Kontrollen des Herkunftsbetriebes ein sowie Hinweise auf die Verabreichung bestimmter Medikamente (z. B. Antibiotika) auf Grund eines bestehenden oder sich in Abheilung befindenden Entzündungsgeschehens.

Alle Proben im Erzeugerbetrieb werden risikobasiert genommen. Bei der Risikoanalyse finden verschiedene Angaben zur Tierhaltung (Haltungsform, Tierzahl bzw. Produktionsvolumen), aber auch Mängelfeststellungen bei vorhergehenden Kontrollen, Tierverlustraten und Auffälligkeiten aus der Tierarzneimittelüberwachung Berücksichtigung.

Von allen gewonnenen Proben aus dem Landkreis Osnabrück wurde im Jahr 2015 lediglich bei einem Schlachttier ein Rückstand eines Medikamentes nachgewiesen. Im Jahr 2016 gab es bisher insgesamt zwei Rückstandsnachweise.

Im Hemmstofflabor des Landkreises wurden im Jahr 2015 1944 Proben und im Jahr 2016 2985 Proben untersucht. Insgesamt drei von allen untersuchten Proben lagen über der sogenannten Rückstandshöchstmenge (Maximum Residue Limit, MRL). Mit dieser Rückstandshöchstmenge wird festgelegt, welcher Wert in Lebensmitteln vom Tier nach der Anwendung eines Arzneimittels nicht überschritten werden darf. Solche Rückstandhöchstmengenüberschreitungen führen immer dazu, dass entsprechende Ermittlungen im Herkunftsbetrieb sowie ein Strafverfahren gegen den Halter der Tiere eingeleitet werden.

2015 wurden ca. 413.000 Tiere, 2016 ca. 630.000 Tiere (Rinder u. Schweine) in Betrieben geschlachtet, die vom Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück überwacht werden.

Zusätzlich zu den oben genannten Untersuchungen werden vom Veterinärdienst diverse weitere Überwachungstätigkeiten wahrgenommen; dabei soll festgestellt werden, ob die Hersteller oder Vertreiber/Verkäufer die für den Verbraucherschutz relevanten Parameter (z.B. hygienische Beschaffenheit, Zusammensetzung, Kennzeichnung) einhalten.

Das Ziel der umfassenden Überwachungstätigkeiten ist es, dass nur sichere Lebensmittel in den Handel gelangen.

Kontakt

Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

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Donnerstag
8 bis 17:30 Uhr