Muss der Geschäftsinhaber seine Kunden kontrollieren bzw abweisen, wenn sie aus GT bzw WAF kommen

Gestellt am Mittwoch, 24. Juni 2020

Unsere Antwort:

Die Verfügung sieht keine Regelungen vor, die Personen aus den Landkreisen WAF oder GT den Besuch von Verkaufsstellen oder Dienstleistern untersagt.

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