Denkmalschutz im Kreis Osnabrück

Der Erhalt und Schutz der im Landkreis Osnabrück vorhandenen Kulturdenkmale gemeinsam mit den Eigentümern ist unsere Aufgabe.

Denkmalschutz

Kulturdenkmal im Sinne des Nds. Denkmalschutzgesetzes kann ein Baudenkmal, ein Bodendenkmal oder ein bewegliches Denkmal sein. Alle Maßnahmen an Kulturdenkmalen sind genehmigungspflichtig. Das Denkmalschutzgesetz verpflichtet zur Erhaltung, Pflege und wenn nötig zur Instandsetzung von Kulturdenkmalen. 

Die Erhaltungspflicht findet ihre Grenzen, wo sie den Eigentümer wirtschaftlich unzumutbar belastet. Die Unzumutbarkeit ist vom Eigentümer nachzuweisen. Alle Baudenkmale in Niedersachsen werden in ein Verzeichnis aufgenommen. Die Eigentümer werden über die Aufnahme benachrichtigt.

Der Landkreis Osnabrück und die Gemeinden führen jeweils für ihr Gebiet Auszüge aus diesem Verzeichnis. Jedermann kann Einsicht in das Verzeichnis nehmen. Aktuelle Informationen und Beispiel für die Pflege und den Erhalt historischer Bauwerke bietet unsere Broschüre "Denkmalschutz im Osnabrücker Land". Das Land Niedersachsen stellt regelmäßig Mittel für die Denkmalpflege bereit. Gefördert werden können Maßnahmen, die der Erhaltung und sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals dienen. 

Antrag und Anlagen: 1. Denkmalrechtliche Genehmigung / 2. Bescheinigung nach dem EStG

Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Einkommensbesteuerung die Möglichkeit geschaffen, die Kosten für die Erhaltung von Baudenkmalen steuermindernd geltend zu machen.

Der Gesetzgeber bietet Eigentümern von Bau- und Kulturdenkmalen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung die Möglichkeit, erforderliche Kosten zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung steuerlich zu berücksichtigen.

Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung der Kosten sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt: Steuertipps für Denkmaleigentümer.

Für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen i. S. der §§ 7i u. a. EStG bei der Einkommensteuer benötigt der Denkmaleigentümer eine Bescheinigung über die Höhe der anzuerkennenden Kosten. Diese Bescheinigung ist nach Abschluss der Baumaßnahme beim Landkreis Osnabrück, Untere Denkmalschutzbehörde, zu beantragen.

Grundlage für die bescheinigungsfähigen Kosten sind die Steuerbescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7i10f11 b und 82 i EStDV.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei der zuständigen Gemeinde ein Antrag auf Erlass der Grundsteuer gestellt werden. Einen Leitfaden zum Antrag auf Erlass der Grundsteuer gemäß §§ 32-34 Grundsteuergesetz (GrStG) können Sie bei der INTERESSENGEMEINSCHAFT BAUERNHAUS e.V. (IGB) erhalten. Geben Sie hier den Suchbegriff „Leitfaden Grundsteuer“ ein.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden gefördert. So stellt das Land Niedersachsen regelmäßig Mittel für die Denkmalpflege bereit. Gefördert werden können Maßnahmen, die der Erhaltung und sinnvollen Nutzung eines Baudenkmals dienen.

Zuständig für die Vergabe der Landesmittel ist für den Bereich des Landkreises Osnabrück das 

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Regionalreferat Oldenburg
Ofener Straße 15 
26126 Oldenburg

Ansprechpartner: Herr Brockmann, Telefon: 0441 / 205766 – 30

Wir empfehlen zunächst die formlose Antragstellung für Ihre geplante Maßnahme über den Landkreis Osnabrück. Nach einer ersten Vorabstimmung kann dann der konkrete Antrag gestellt werden. 

  • Das  Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung fördert ebenfalls Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden. Im Rahmen der Dorferneuerung besteht die Aufgabe darin, die ländlichen Siedlungen in ihrer charakteristischen Vielfalt zu erhalten, neuen funktionalen Anforderungen anzupassen und in die Landschaft einzubinden. Die nachhaltige Sicherung und Schaffung von Nutzungsmöglichkeiten wertvoller historischer Bausubstanz soll zum Erhalt des ländlichen Kulturerbes beitragen.
  • Für die Niedersächsische Sparkassenstiftung ist die Förderung von Denkmalen ein wichtiges Anliegen. Um gezielt wirken zu können, konzentriert sich die Stiftung derzeit auf die Restaurierung regionaltypischer Denkmale.  
  • Die Deutsche Stiftung für Denkmalschutz fördert vorrangig die Erhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen, die sich im Besitz von gemeinnützigen Einrichtungen, Kirchengemeinden, Kommunen oder Privatpersonen befinden.
  • Im Sinne einer ganzheitlichen Kulturpflege fördert die Stiftung Kulturschatz Bauernhof ausgewählte Projekte zur Erhaltung des Kulturschatzes Bauernhof. Sie will substanzerhaltende Maßnahmen durchführen und unterstützen und damit vor allem den Hofeigentümern zur Seite stehen. Diese tragen mit einem Eigenanteil zur Pflege der Kulturschätze bei, welche nach Absprache der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Maßnahmen sind kein denkmalpflegerischer Selbstzweck: sie sollen zur Aufwertung der Höfe beitragen, damit Gedanken zu Neu- und Umnutzungskonzepten beflügelt werden.
  • Gute Nachrichten für Gebäudeeigentümer: Bezuschusst werden ab sofort Investitionen in die energetische Sanierung von Wohnhäusern und von Gebäuden, die von kleinen und mittleren Gewerbebetrieben genutzt werden.

Förderung von Vereinen:

Es kann eine Projektförderung durch Mittel des Landschaftsverbandes Osnabrücker Land e. V. eingeworben werden. Außerdem übernimmt der Landschaftsverband Osnabrück Land e.V. auch die Vergabe eines Teils der Landeskulturfördermittel des Landes Niedersachsen. 
Nähe Infos im Internet unter 

Zinsgünstige Darlehen:

  • Auch die Förderung durch ein zinsgünstiges Darlehen der KFW-Bankengruppe ist möglich. 

Durch geänderte Nutzungsansprüche unterliegen auch Baudenkmale dem ständigen Wandel. Dabei ist der Einsatz regenerativer Energien ein wichtiger Bestandteil nachhaltiger Modernisierungen.

Jede Solaranlage verändert das Erscheinungsbild eines denkmalgeschützten Gebäudes oder eines Ensembles. Es gilt daher gemeinsam nach denkmalverträglichen Lösungen zu suchen. Dabei ist in jedem Einzelfall auf die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der historischen Gebäude einzugehen.

Standardlösungen sind oft nicht einsetzbar! Jede Situation und jedes Baudenkmal erfordern eine konkrete, objetbezogene Entwurfsidee.

Die Genehmigungsfähigkeit hängt im Wesentlichen von der Wahrung des Erscheinungsbildes und der Erhalt der originären Bausubstanz ab. Nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz sind Solaranlagen genehmigungspflichtig. Sie dürfen nur dann installiert werden, wenn dadurch das Baudenkmal und das Umfeld nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

Die Artländer Hofanlage der Familie Vogt in Badbergen wurde mit dem "Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege" ausgezeichnet.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (Berlin) und die Deutsche Stiftung Denkmalschutz haben den „Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege“ dieses Jahr in Niedersachsen ausgelobt. Der Preiswettbewerb richtete sich an private Denkmaleigentümer, die seit 2004 ihr Objekt oder Teile davon durch Handwerker haben restaurieren lassen. Fünf Denkmaleigentümer und 21 Handwerker aus Niedersachsen wurden ausgezeichnet. Der Niedersächsische Ministerpräsident David McAllister richtete seinen Dank an die Preisträger: „Die Denkmalpflege will keine historischen Kulissen ohne Nutzwert schaffen. Sie will historische Substanz mit Leben erfüllen und in die Zukunft integrieren. Die Preisträger haben mit großem ideellen und finanziellen Einsatz Denkmälern ihren früheren Glanz zurückgegeben und haben zugleich dafür gesorgt, dass historisch wertvolle Bauwerke für moderne Zwecke genutzt werden können. Zusammen mit dem hervorragenden handwerklichen Können der ortsansässigen Handwerksbetriebe wurde damit eine bedeutende denkmalpflegerische Aufgabe erfüllt!" 

Im Sommer 2012 nahm eine zehnköpfige Fachjury bestehend aus Vertretern des Landesamtes für Denkmalpflege, der Architektenkammer Niedersachsen, den niedersächsischen Handwerksorganisationen, dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz die Artländer Hofanlage genauestens unter die Lupe und konnte sich von der hohen Qualität der denkmalgerechten Vorgehensweise bei den Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten überzeugen. Von 2009 – 2011 hat die Familie Vogt die Hofanlage, die sich seit 1892 im Besitz ihrer Vorfahren befindet, mit fünf Handwerksbetrieben aus dem Landkreis Osnabrück in enger Absprache mit der Denkmalpflegerin des Landkreises Osnabrück, Elisabeth Sieve, liebevoll renoviert. Basis für die Übersicht der notwendigen Arbeiten am Fachwerkhof mit seinen Nebengebäuden bot im Jahr 2009 der Besuch des Monumentendienstes. Die Techniker des Monumentendienstes untersuchten die gesamte Hofanlage auf Schäden und Mängel und gaben wertvolle Empfehlungen für die Familie Vogt, die schon seit den achtziger Jahren immer wieder Maßnahmen zum Erhalt des historischen Anwesens umsetzte. Die professionelle Umsetzung erfolgte dann durch fünf Handwerksbetriebe aus dem Landkreis Osnabrück. Beteiligt waren aus Quakenbrück die Zimmerei Bäker, die Tischlerei Bergfeld und die Maler und Raumausstatter Ebbrecht, das Bauunternehmen Kettler aus Badbergen sowie die Tischlerei Vielstätte aus Ostercappeln. Für die heimischen Handwerksbetriebe waren die Arbeiten an der alten Hofanlage keineswegs Routinemaßnahmen. Mit großem Fachwissen über historische Baustrukturen und Materialien, mit Mehraufwand in der Planung und Ausführung und mit viel Liebe zum Detail wurden die Arbeiten durchgeführt.

Der Monumentendienst, Info- und Wartungsdienst für historische Gebäude, ist eine Initiative der Stiftung Kulturschatz Bauernhof.

Der Monumentendienst unterstützt Eigentümer denkmalgeschützter und historischer Gebäude mit einem vorsorglichen Gebäudecheck. Mit dieser Form der aktiven Baupflege können Schäden, die durch Wind und Wetter, unsachgemäße Baumaterialien, mangelnde Pflege und falsche Beurteilung der Bausubstand entstehen, verringert und vermieden werden.

Die Unterstützung des Monumentendienstes durch den Landkreis Osnabrück ermöglicht allen Eigentümern denkmalgeschützter und historischer Gebäude im Landkreis Osnabrück (mit Ausnahme der Stadt Melle), die Dienstleistungen des Monumentendiestes kostenpflichtig entsprechend der geltenden Geschäftsbedingungen in Anspruch zu nehmen.

Weitere Informationen im Internet unter www.monumentendienst.de
oder unter der Telefon-Nr. 04435 / 97024 - 24

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KontaktCenter Fachdienst Planen und Bauen

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49082 Osnabrück
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