Digitales Bauamt

In Niedersachsen ist mit der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) die elektronische Kommunikation als Standard eingeführt worden. 

Stift und Lineal

Seit dem 2. Januar 2025 können beim Landkreis Osnabrück Anträge ausschließlich in digitaler Form gestellt werden. Das betrifft unter anderem:

  • Bauanträge und Bauanzeigen
  • Bauvoranfragen
  • Anträge auf Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen
  • Abbruchanzeigen
  • Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer von Genehmigungen

Das Einreichen von Anträgen gemäß § 3a NBauO erfolgt ausschließlich online über das Serviceportal des Landkreises Osnabrück unter Verwendung eines Nutzerkontos des Bundes nach dem Onlinezugangsgesetz (BundID) oder von "Mein Unternehmenskonto" (MUK). Analoge Unterlagen (Papieranträge) werden nicht mehr akzeptiert und zurückgeschickt

Im Rahmen der Antragstellung werden die Träger öffentlicher Belange, unter anderem die jeweilige Bauortgemeinde, über das digitale Bauamt beteiligt. Die gesamte Kommunikation aller am Antragsverfahren Beteiligten erfolgt anschließend digital über die Bauplattform. 

Ausnahme: Bitte beachten Sie, dass Baulastverpflichtungserklärungen weiterhin in Papierform im Original eingereicht werden müssen.

Wer darf den Antrag stellen?

In Niedersachsen dürfen die Anträge grundsätzlich nur durch bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserinnen und -verfasser eingereicht werden. Die Bauvorlageberechtigung richtet sich nach § 53 der Niedersächsischen NBauO.

Ausnahmen: Für bestimmte Bauvorhaben, sogenannte Entwürfe einfacher Art, ist keine bauvorlageberechtigte Person erforderlich. Dazu zählen beispielweise:

  • Werbeanlagen, Stützmauern, eigenständige Aufschüttungen oder Abgrabung
  • Anträge für das Durchführen einer Veranstaltung
  • Anträge auf Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)
  • Anträge auf Ausnahme, Abweichung oder Befreiung für verfahrensfreie Baumaßnahmen

dürfen auch von nicht bauvorlageberechtigten Personen (zum Beispiele Bauherrin oder Bauherr) eingereicht werden. Auch diese Anträge müssen über das Serviceportal des Landkreises unter Verwendung eines Nutzerkontos des Bundes (BundID oder MUK) gestellt werden.

Antragstellung

Der Antrag wird über einen digitalen Antragsassistenten für die jeweilige Dienstleistung im Serviceportal des Landkreises gestellt:

Anmeldung bei BundID oder MUK

Bei der digitalen Antragstellung ist eine Authentifizierung über die BundID oder das MUK erforderlich. Hierzu muss die antragstellende Person zunächst ein entsprechendes Konto auf der zugehörigen Internetseite erstellen. Bei der Erstellung eines BundID-Kontos ist darauf zu achten, dass mindestens das Vertrauensniveau „substanziell“ erfüllt ist (zum Beispiel durch Verwenden des ELSTER-Zertifikats oder des Online-Personalausweises).

Beim Start des jeweils benötigten digitalen Antragsassistenten im Serviceportal erfolgt je nach Auswahl eine Weiterleitung zur Internetseite der BundID oder des MUK. Dort wird die Anmeldung mit einem zuvor erstellten Konto gefordert. Nach erfolgreicher Anmeldung erfolgt eine Weiterleitung zurück zum Antragsassistenten.

Hinweise zur BundID und zum MUK

Im Antragsassistenten besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Unterlagen im PDF-Format hochzuladen. Die Unterlagen sind entsprechend des Anhangs zu Anlage 1 der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung möglichst kurz und eindeutig zu benennen. Passwortgeschützte oder verschlüsselte Dateien können durch die Bauaufsichtsbehörde nicht bearbeitet werden.

Mit dem Absenden des Formulars wird der Antrag übermittelt und anschließend ein zugehöriger Projektraum auf der Bauplattform eingerichtet.

Nach Einrichtung des Projektraumes erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zum Projektraum. Dort haben Sie die Möglichkeit sich mit einem bestehenden Konto einzuloggen oder sich bei erstmaliger Nutzung (mit der Mailadresse, an die die Einladung versendet wurde) und einem selbst gewählten Passwort zu registrieren.

Online-Plattform

In dem Projektraum der Online-Plattform können die Beteiligten am Vorgang entsprechend ihrer Rolle im Verfahren die Unterlagen einsehen und darauf zugreifen.

Über diesen Raum erfolgt die weitere Kommunikation und der Schriftverkehr zwischen der Bauaufsichtsbehörde und den Beteiligten sowie das Nachreichen gegebenenfalls ergänzender oder weiterer Unterlagen.

Wichtig: Alle nicht mit der Antragstellung eingereichten Unterlagen müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein (Ausnahme: Bauvoranfrage und Bauvorbescheid gemäß § 73 NBauO, nur auf gesonderte Forderung der Bauaufsichtsbehörde) und im Projektraum in Ordner 11 hochgeladen werden.

Hinweise zur qualifizierten elektronischen Signatur

Bitte beachten Sie, dass Baulastverpflichtungserklärungen weiterhin in Papierform im Original eingereicht werden müssen.

Mindestanforderungen an Inhalte

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Bauvorlagen den Anforderungen der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) entsprechen müssen.

Kontakt

KontaktCenter Fachdienst Planen und Bauen

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

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