Ab 2. April 2024 sind keine Barzahlungen mehr möglich

Zulassungen, Um- und Abmeldungen

Wir sind Ihre Ansprechpartner für Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen. Auch beim Verlust von Fahrzeugpapieren helfen wir weiter.

Zulassungsstellen vor Ort

Bürger aus Stadt und Landkreis Osnabrück nutzen für die Zulassung die für Sie nächste Zulassungsstelle im Landkreis oder in der Stadt Osnabrück. Es sind keine Zulassungen für die Stadt Osnabrück in Bad Essen, Bersenbrück, Bohmte, Fürstenau und Quakenbrück möglich. Online lassen sich Termine für die Zulassungsstellen im Kreishaus Osnabrück sowie in Bersenbrück machen. 

An die übrigen Zulassungsstellen in Bad Essen, Bramsche, Bohmte, Fürstenau, Georgsmarienhütte, Melle, der Stadt Osnabrück, Quakenbrück, Wallenhorst wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail oder schauen auf deren Internetseiten nach einer Terminvergabe.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

  • Sind Ihre Ausweispapiere gültig und aktuell? Im Personalausweis muss nach einem Wohnungswechsel die neue Anschrift eingetragen sein. Wenn Sie einen Reisepass vorlegen, ist zusätzlich eine Meldebestätigung Ihres Einwohnermeldeamtes erforderlich, da der Pass keine Anschrift enthält. Diese sollte nicht älter als 6 Monate sein. Bei Antragstellung durch eine andere Person als den Halter ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
  • Bitte grundsätzlich in elektronischer Form als VB-Nummer.
  • EC- oder Kreditkarte, eine Barzahlung ist ab 2. April 2024 nicht mehr möglich.

Folgende Dienstleistungen können durch Fahrzeughalter online erledigt werden: Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung, Erstzulassung, Umschreibung von Fahrzeugen und Adressänderungen.

Zulassungsstelle

Ordnung

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Montag bis Mittwoch
7:30 bis 15:00 Uhr
Donnerstag
7:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag
7:30 bis 13:00 Uhr
Samstag
9:30 bis 11:30 Uhr

Einrichtungen im Landkreis

Finden Sie hier alle Einrichtungen des Landkreises auf unserer interaktiven Karte.