
Zahnärztliche Reihenuntersuchung
Die zahnärztliche Untersuchung wird durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt des Gesundheitsdienstes derzeit einmal im Jahr in Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen angeboten.

Sie ergänzt die halbjährliche Kontrolle in der hauszahnärztlichen Praxis, soll Eltern informieren und Präventionsbedarf aufzeigen. Aufgrund der eingeschränkten Untersuchungsmöglichkeiten vor Ort können sie die Kontrollen in der zahnärztlichen Praxis nicht ersetzen und die Befunde können sich unterscheiden.
Kindertagesstätten:
Diese Untersuchung wird in der Einrichtung durchgeführt. Für die Kinder ist es ein spannendes Angebot, im gewohnten Umfeld der Einrichtung, die Zähne nachsehen zu lassen. Außerdem ist es gerade für kleine oder ängstliche Kinder ein Beitrag, um die Angst vor der Zahnarztpraxis abzubauen. Selbstverständlich wird kein Kind gezwungen, sich untersuchen zu lassen.
Grund und Förderschulen:
Laut dem Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG, § 57) sind seit dem 1. Januar 2022 alle Schülerinnen und Schüler wieder zur Teilnahme an den Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) nach § 21, Absatz 1 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V) verpflichtet.
Den Untersuchungsbefund nimmt jedes Kind als Elternbrief und zur Vorlage beim Hauszahnarzt mit nach Hause.
Kontakt
Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück
-
0541 5014417
- zahngesundheit@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland