Zahnärztliche Reihenuntersuchung

Die zahnärztliche Untersuchung wird durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt des Gesundheitsdienstes derzeit einmal im Jahr in Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen angeboten.

Zahnärztliche Reihenuntersuchung

Sie ergänzt die halbjährliche Kontrolle in der hauszahnärztlichen Praxis, soll Eltern informieren und Präventionsbedarf aufzeigen. Aufgrund der eingeschränkten Untersuchungsmöglichkeiten vor Ort können sie die Kontrollen in der zahnärztlichen Praxis nicht ersetzen und die Befunde können sich unterscheiden.

Kindertagesstätten:

Diese Untersuchung wird in der Einrichtung durchgeführt. Für die Kinder ist es ein spannendes Angebot, im gewohnten Umfeld der Einrichtung, die Zähne nachsehen zu lassen. Außerdem ist es gerade für kleine oder ängstliche Kinder ein Beitrag, um die Angst vor der Zahnarztpraxis abzubauen. Selbstverständlich wird kein Kind gezwungen, sich untersuchen zu lassen.

Grund und Förderschulen:

Laut dem Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG, § 57) sind seit dem 1. Januar 2022 alle Schülerinnen und Schüler wieder zur Teilnahme an den Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) nach § 21, Absatz 1 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB V) verpflichtet.

Den Untersuchungsbefund nimmt jedes Kind als Elternbrief und zur Vorlage beim Hauszahnarzt mit nach Hause.

Kontakt

Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Montag bis Mittwoch
8 bis 16 Uhr
Donnerstag
8 bis 17:30 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr