Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Beschäftigte die Kontakte zu leicht verderblichen Lebensmitteln haben, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erstbelehrung durch den Gesundheitsdienst benötigen.
Anschließend muss der Arbeitgeber für die Beschäftigten bei Tätigkeitsaufnahme sowie im Abstand von zwei Jahren eine Folgebelehrung durchführen. Bei bestimmten Erkrankungen besteht für die Beschäftigten ein Tätigkeitsverbot, um eine Weitergabe über Lebensmittel zu verhindern.
Der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück bietet die Erstbelehrung ausschließlich online an. Früher wurde die Bescheinigung auch häufig „Gesundheitszeugnis“ genannt.
Kontakt
Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück
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0541 5014417
- gesundheitsdienst@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland