Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Beschäftigte die Kontakte zu leicht verderblichen Lebensmitteln haben, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erstbelehrung durch den Gesundheitsdienst benötigen. 

Infektionsschutz Online Belehrung
Erklärvideo Online-Belöehrung

Anschließend muss der Arbeitgeber für die Beschäftigten bei Tätigkeitsaufnahme sowie im Abstand von zwei Jahren eine Folgebelehrung durchführen. Bei bestimmten Erkrankungen besteht für die Beschäftigten ein Tätigkeitsverbot, um eine Weitergabe über Lebensmittel zu verhindern.

Der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück bietet die Erstbelehrung ausschließlich online an. Früher wurde die Bescheinigung auch häufig „Gesundheitszeugnis“ genannt.

Kontakt

Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

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