Ausländerbehörde

Angesichts der wachsenden Bedeutung von Zuwanderung richten sich an Ausländerbehörden weitgehende Erwartungen, denn für zugewanderte Menschen ist die Ausländerbehörde eine der ersten Anlaufstellen. Hierzu zählen unter anderem die Stärkung der Kunden- und Serviceorientierung sowie die interkulturelle Ausrichtung.

Ausweise in Hosentasche

Der Eindruck, den sie von Deutschland beziehungsweise einer Kommune erhalten, wird nicht zuletzt von ihren Erfahrungen mit einer Ausländerbehörde geprägt. Eine wertschätzende Haltung ist daher auch eine Möglichkeit für eine Kommune, sich gegenüber Zuwanderungswilligen und Zugewanderten als attraktiver Lebensort zu präsentieren. Auch das Aufgabenverständnis von Ausländerbehörden befindet sich im Wandel. Neben ihren ordnungsbehördlichen Aufgaben beschäftigen sich Ausländerbehörden mit der Frage, welchen Beitrag sie für kommunale Migrations- und Teilhabeprozesse leisten können.

Dies kann zum Beispiel bedeuten, mit Kundinnen und Kunden Perspektiven für eine Aufenthaltsverfestigung zu entwickeln oder eine über aufenthaltsrechtliche Fragen hinausgehende Lotsen- und Beratungsfunktion wahrzunehmen. Um diese möglichst umfassende Beratung zur Integration umsetzen zu können ist die enge Zusammenarbeit mit dem Migrationszentrum und dem Integrationsbeauftragten besonders wichtig.Die Servicequalität der Ausländerbehörde zeigt sich darin, dass Kundinnen und Kunden mit dem Ablauf der Bearbeitung ihrer Anliegen zufrieden sind.

Dies umfasst die Gestaltung von telefonischen, schriftlichen und persönlichen Kontakten, die Steuerung des Kundenverkehrs sowie den zeitlichen Rahmen von Kundenkontakten und Fallbearbeitungen. So wurde zum Beispiel die Terminvereinbarung in der Ausländerbehörde eingeführt, um den Kundenverkehr nach einem für Kundinnen und Kunden und Beschäftigten bestmöglichen System zu regeln. Für alle Anliegen, die Sie bei der Ausländerbehörde zu erledigen haben, benötigen Sie daher einen Termin, den Sie auch telefonisch vereinbaren können: 0541 / 501-7000 

Hinweise zum Verfahren:

  • Sie beziehungsweise die Person, für die das Anliegen erledigt werden soll, muss Ihren Wohnsitz im Landkreis Osnabrück haben.
  • Aus den von Ihnen gewählten Anliegen und der angegebenen Anzahl wird eine Termindauer errechnet. Weitere Anliegen, die diese Dauer deutlich überschreiten würde, können nicht zusätzlich erledigt werden.
  • Wenn es Ihnen nicht möglich ist, einen bereits vereinbarten Termin wahrzunehmen, wäre es hilfreich, wenn Sie diesen Termin wieder absagen.
  • Informieren Sie sich auf unseren Internetseiten über erforderliche Unterlagen, die zu Ihrem Termin benötigt werden. Das kann Ihnen eine erneute Vorsprache ersparen.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Frage haben oder bei einem Problem Hilfe benötigen.

Kontakt

Integration und Ausländer

Ordnung

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Montag bis Donnerstag
9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag
9 bis 12 Uhr

Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde

Landkreis Osnabrück
Wenn Sie im Landkreis Osnabrück wohnen, ist die Abteilung Integration und Ausländer (Ausländerhörde) des Landkreises Osnabrück für Ihre Angelegenheiten zuständig: Jetzt Termin vereinbaren.

Stadt Osnabrück
Wenn Sie in der Stadt Osnabrück wohnen, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde der Stadt Osnabrück.