Fortbildungsprogramm für ehrenamtliche Betreuungspersonen, Vollmachtnehmer und Vollmachtnehmerinnen, Beratungsangebot zur rechtlichen Betreuung und Vorsorgevollmacht, Zuständigkeiten im Landkreis Osnabrück, Haben Sie Interesse sich ehrenamtlich als rechtliche Betreuungsperson zu engagieren? Dann schauen Sie hier!

Rechtliche Betreuung - Betreuungsstelle -

Rechtliche Betreuungen können für Volljährige eingerichtet werden, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise eigenständig zu besorgen.

Mensch mit Behinderung und eine Betreuerin

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

Der Betreuungsbehörde obliegt neben der Beratung auch eine Unterstützungspflicht gegenüber den Betreuungsgerichten, indem sie den Amtsgerichten Betreuer/innen auf Anfrage vorschlägt, die Geeignetheit von Betreuer/innen überprüft und Stellungnahmen abgibt.

Welche Regelungen kann ich treffen?