
Rechtliche Betreuung - Betreuungsstelle -
Rechtliche Betreuungen können für Volljährige eingerichtet werden, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise eigenständig zu besorgen.

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, hilfebedürftigen Erwachsenen eine Vertreterin oder einen Vertreter an die Seite zu stellen, die/der für sie in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.
Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.
Der Betreuungsbehörde obliegt neben der Beratung auch eine Unterstützungspflicht gegenüber den Betreuungsgerichten, indem sie den Amtsgerichten Betreuer/innen auf Anfrage vorschlägt, die Geeignetheit von Betreuer/innen überprüft und Stellungnahmen abgibt.
Welche Regelungen kann ich treffen?
- Vorsorgevollmacht: Vollmacht zur Vorsorge und Konto-/Depotvollmacht zur Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung oder auch Patientenverfügung.
Fachdienst Soziales
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0541 5014404
- soziales@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland
Formulare zum Betreuungsrecht
- LEICHTE SPRACHE: Ausfüllhilfe zum Formular "Anregung einer Betreuung
- Formular zur Anregung einer Betreuung
- Merkblatt für Betreuerinnen und Betreuer
- Bericht über die persönlichen Verhältnisse
- Rechnung über die Verwaltung des Vermögens - Titelbogen
- Rechnung über die Verwaltung des Vermögens - Einlegebogen
- Merkblatt Aufwandsentschädigung
- Antrag Aufwandsentschädigung