Online-Terminvereinbarung der Ausländerbehörde

Kinder unterschiedlicher Nationalitäten am PC, Schulsituation
Fachdienst Ordnung - Ausländerbehörde

Willkommensbehörde für zugewanderte Menschen

Die Arbeit der Abteilung Integration und Ausländer (Ausländerbehörde) des Landkreises Osnabrück ist geprägt durch Wertschätzung und Respekt gegenüber zugewanderten Menschen. Hierzu zählen insbesondere die Stärkung der Kunden- und Serviceorientierung sowie interkulturelle Ausrichtung.

Die Integrationskonferenz „Migration und Gesundheit: Zugänge, Teilhabe, Perspektiven im Landkreis Osnabrück“ bringt Fachkräfte aus den Bereichen Migration, Integration, Gesundheit, Soziales, Bildung, Verwaltung und Politik zusammen,

Projektförderung Integration 2025: Der Landkreis fördert zu aktuellen Schwerpunkten Integrationsprojekte. Informationen dazu finden sich in der Ausschreibung.

Der Willkommens-Kalender des Landkreises Osnabrück bietet Informationen, Kontakte und soll die Orientierung in ihrer neuen Umgebung für Migranten erleichtern.

Viele Menschen bangen angesichts der Kriegshandlungen um ihr Leben und blicken in eine ungewisse Zukunft. Der Landkreis Osnabrück hat daher gemeinsam mit den Gemeinden Strukturen aufgebaut, um den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zu begegnen und die betroffenen Menschen zu helfen.

Gute deutsche Sprachkenntnisse sind Voraussetzung für die Integration. Sie schaffen die Grundlage für qualifizierte Schulabschlüsse ebenso wie für den Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt.

Suchen Sie eine Wohnung oder ein Haus? Zeitungen und das Internet sind gute Informationsquellen. Viele Zeitungen veröffentlichen auch auf ihren Internetseiten Wohnungsanzeigen.

Am 31. Dezember 2022 ist das so genannte Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft getreten. Danach erhalten aktuell geduldete Ausländerinnen und Ausländer, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, durch eine achtzehnmonatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit, die notwendigen Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen.

Alle potenziell anspruchsberechtigten Personen werden von der Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück angeschrieben, auf das neue Gesetz aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, einen Antrag auf Erteilung eines (Chancen-) Aufenthaltstitels stellen zu können.

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Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

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