Prostituiertenberatung

In Deutschland gilt seit dem 1. Juli 2017 das Prostituiertenschutzgesetz. Ein Ziel der neuen Regelungen ist es, dass Menschen besser über ihre Rechte und Pflichten informiert sind, wenn sie als Prostituierte arbeiten, und dass sie darin bestärkt werden, ihre Rechte wahrzunehmen und sich bei Bedarf Unterstützung zu holen.

Symbolbild

Prostituierte unterliegen nach dem Gesetz der Anmeldepflicht. Bei der Anmeldung erhalten Prostituierte Informationen zu ihren Rechten und Pflichten sowie zu gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten und zur Erreichbarkeit von Hilfen in Notsituationen.

Die vorgeschriebene gesundheitliche Beratung erfolgt im Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück. Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie Schutz vor Krankheiten, Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung sowie um Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch.

Nach der gesundheitlichen Beratung erhält man eine Bescheinigung, die auf den Vor- und Nachnamen ausgestellt wird. Diese braucht man für die Anmeldung. Die gesundheitliche Beratung muss alle zwölf Monate wiederholt werden. Prostituierte, die jünger als 21 Jahre alt sind, müssen die Beratung alle sechs Monate wiederholen.

Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung muss man bei der Arbeit dabeihaben. Wer möchte, dass auch auf dieser Bescheinigung nicht der richtige Name steht, kann eine zusätzliche Bescheinigung mit seinem Aliasnamen bekommen. Der Aliasname auf der Gesundheitsbescheinigung und der auf der Anmeldung muss derselbe sein.

Die wichtigsten Notrufnummern auf einen Blick:

  • Polizei 110
  • Feuerwehr und Rettungsdienst 112
  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (bundesweit, kostenlos, anonym, in 17 Sprachen, rund um die Uhr) 08000 116 016
  • Hilfetelefon „Schwangere in Not“ (bundesweit, kostenlos, anonym, in 17 Sprachen, rund um die Uhr) 0800 40 40 020
  • Telefonseelsorge (kostenlos, rund um die Uhr) 0800 111 0 111 0800 111 0 222
  • SOLWODI Osnabrück-Projekt Talita 0151 63 81 21 42