Beratung und Begutachtung

Manchmal machen sich Eltern, pädagogische oder therapeutische Fachkräfte oder Kinderärzte Sorgen über die Entwicklung eines Kindes. 

Beratung und Begutachtung

Möglicherweise zeigt ein Kind in einem oder mehreren Entwicklungsbereichen Unsicherheiten im Vergleich zu Gleichaltrigen (z. B. in der Motorik, beim Sprechen, beim Lernen, in der Gefühlsregulation oder beim Spielen mit anderen Kindern). Um diesen Unsicherheiten entgegenzuwirken, besteht die Möglichkeit, dass die Kosten einer Förderung durch die im neunten Sozialgesetzbuch (§§ 99, 102 SGB IX) festgelegte Eingliederungshilfe übernommen werden. Zu diesen Fördermaßnahmen zählen Frühförderung, die integrative heilpädagogische Förderung im Kindergarten (Integration), oder der Besuch eines heilpädagogischen Kindergartens.

Sollten Eltern den Wunsch haben, ihrem Kind eine dieser Fördermaßnahmen zukommen zu lassen, müssen sie hierfür im Serviceportal einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Daraufhin wird das Kind mit seinen Eltern zu einer ärztlich-psychologischen Entwicklungsdiagnostik mit Anamnesegespräch eingeladen. Es handelt sich dabei um einen ca. 90-minütigen Termin. Im Anschluss daran wird eine Empfehlung bezüglich der Notwendigkeit einer Fördermaßnahme ausgesprochen sowie ggf. auch an weitere Stellen zur intensiveren Diagnostik oder spezifischeren Förderung verwiesen.

Bei Fragen richten Sie sich gern an: entwicklungsdiagnostik@lkos.de

Fachstelle § 35a SGB VIII:

Manchmal weisen Kinder und Jugendliche in ihrem Erleben und Verhalten Auffälligkeiten auf, durch welche ihre seelische Gesundheit bedroht ist. Wenn dies der Fall ist, können Eltern verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten beantragen, die durch das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe) geregelt werden. Beantragen Eltern im Serviceportal eine solche Maßnahme, werden die Mitarbeitenden der Fachstelle § 35a SGB VIII durch den Fachdienst Jugend beauftragt, die Familien einzuladen und eine Prüfung der infrage kommenden Unterstützungsmöglichkeiten durchzuführen.

Fachberatung Hören, Sprache und Sehen:

Die Fachberatung Hören, Sprache und Sehen ist eine gemeinsame Leistung des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie und des regionalen Gesundheitsdienstes. Ihre Aufgabe ist es, zu prüfen, ob Kinder mit besonderen Schwierigkeiten in den Entwicklungsbereichen Hören, Sprache und Sehen besondere Maßnahmen der Förderung erhalten sollten oder z. B. einen Sprachheilkindergarten besuchen sollten.

Bei Schwierigkeiten hinsichtlich des Hörens und / oder Sprechens:

Bei deutlichen Schwierigkeiten hinsichtlich des Hörens und / oder Sprechens kann der Besuch einer besonderen Fördereinrichtung sinnvoll sein, z. B. der Besuch eines Sprachheilkindergartens oder die Betreuung durch das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte. Dieser Fachberatung sollte allerdings immer eine Hals-Nasen-Ohren-Ärztliche und eine Pädaudiologische Untersuchung vorausgegangen sein. Zudem ist die Durchführung einer ambulanten sprachtherapeutischen Behandlung (Logopädie) eine weitere Voraussetzung für den Besuch eines Sprachheilkindergartens. Eine Vorstellung beim Fachberater für Hören und Sprache erfolgt nach Terminvergabe über helga.hemesath@lkos.de oder lena.glapa@lkos.de .

Bei Schwierigkeiten hinsichtlich des Sehens:

Eltern von Kindern mit Einschränkungen in ihrer Sehleistung können bezüglich des Kindergarten- und Schulbesuches Beratung und Unterstützung durch die Fachberatung Sehen des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie erhalten.

Weitere Angebote der Beratung und Begutachtung:

  • Ärztliche Begutachtungen bei Fragestellungen zur Notwendigkeit von besonderer Schülerbeförderung

  • Schulassistenz

  • medizinischen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

  • Mehrbedarfsleistungen wegen besonderer Erkrankungen (z. B. kostenaufwendigere Ernährung) und bei Schulpflichtsverletzungen

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Kontakt

Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

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