Schuleingangsuntersuchung

Das Niedersächsische Schulgesetz (§ 56 NSchG) und das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (§ 5 Abs. 2 NGöGD) legen fest, dass vor dem Eintritt in die Schule alle Kinder durch den regionalen Gesundheitsdienst untersucht werden. 

Schuleingangsuntersuchung

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist somit verpflichtend. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst schreibt alle Familien im Jahr vor der Einschulung des Kindes an und lädt sie zu einem Untersuchungstermin im Kindergarten oder im Kreishaus ein.

Video Schuleingangsuntersuchung
Erklärvideo Schuleingangsuntersuchung

Hierbei werden zum einen der allgemeine Gesundheitszustand, der Impfstatus sowie das Hör- und Sehvermögen des Kindes überprüft. Zum anderen wird untersucht, ob das Kind in den Entwicklungsbereichen Motorik, Feinmotorik, Sprache, Wahrnehmung, Kognition, Zahlen- und Mengenerfassung, Aufgabenverständnis, Verhalten und sozial-emotionale Kompetenzen altersgerecht entwickelt ist. Die Untersuchungsergebnisse werden mit den Eltern besprochen und gegebenenfalls Fördermaßnahmen empfohlen. Bei Fragen richten Sie sich gern an gesundheitsdienst@lkos.de .

Kontakt

Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

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8 bis 17:30 Uhr
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