Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen unter Bekanntmachungen ++ Formulare Tierseuchen 

Lebensmittelsicherheit auf öffentlichen Festen

Selbstgebackene Kuchen, Salate oder Gegrilltes – auf öffentlich zugänglichen Festen muss die Verpflegung sicher sein. Das gilt vor allem für empfindliche Personengruppen wie ältere, immungeschwächte Menschen, Schwangere, Kleinkinder und Säuglinge. 

In manchen Lebensmitteln vermehren sich Krankheitserreger eher als in anderen. Dazu zählen insbesondere Speisen, die zum Beispiel rohe Eier, rohes Fleisch, rohen Fisch oder rohe Krustentiere enthalten. Auch leichter verderbliche  Speisen wie z.B. Sahnetorten  oder Kartoffelsalat verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Lebensmittelsicherheit auf öffentlichen Festen

Alle Speisen müssen fachgerecht zubereitet sowie lückenlos ausreichend gekühlt bzw. erhitzt werden. Dann hat man viel für die Sicherheit getan.

Bei Anlieferung  der Speisen Frischecheck und Temperaturcheck machen:

Die Speisen sehen frisch aus. Die Speisen sind abgedeckt oder gut verpackt. Gekühlte und heiße Lebensmittel werden  tatsächlich ausreichend gekühlt oder heiß genug angeliefert. Das ist insbesondere bei Fleisch, Geflügel, Fisch und Milchprodukten wichtig. Zu garende Speisen sollten durcherhitzt sein und die  Speisen müssen sichtbar dampfen. Warm verzehrte Speisen sind bis zur Abgabe durchgängig heiß zu halten.

Ausstattung  der Verkaufsstellen  .

  • Verkauf draußen aus  Pavillon oder kleinem Zelt  mit zumindest  2- 3 Seitenwänden aus dichten Planen 
  • Standplatz  mit möglichst festem Boden
  • Verkaufsbereich  mit Tisch als Abtrennung zum Kunden.
  • Die Speisen sind vor den Kunden geschützt anzubieten- Haube oder andere Art des Schutzes
  • Getrennte Handwaschmöglichkeit mit fließendem Wasser, Seifenspender und Einmalhandtüchern
  • Spüleinrichtung,  Doppelspülbecken bei Zubereitung von Lebensmitteln und zum Spülen im Stand
  • Ist kein fester Wasseranschluss vorhanden, muss fließendes Heiß- und Kaltwasser über den Einsatz von Wasserkanistern mit Boiler und Ablaufhahn zur Verfügung stehen
  • Abwasser ist hygienisch abzuleiten
  • ausreichend Kühl- und  ggf. Gefriereinrichtungen
  • sofern notwendig Heißhaltung von Speisen sicherstellen
  • Holzkohlegrills, Rostbratwurst-, oder ähnliche Großgeräte sind nur in Verbindung mit Imbissständen mit dem zuvor genannten Ausstattungsgrad gestattet und so aufzustellen, dass Gäste möglichst  keinen unmittelbaren Zutritt zu den Grillgeräten haben.

Hygieneregeln beim Umgang mit Lebensmitteln

  • Hände waschen vor  Arbeitsantritt, vor jedem neuen Arbeitsgang nach jedem Toilettenbesuch gründlich mit Seife unter fließendem Wasser.
  • Wechseln Sie regelmäßig das Handtuch bzw. verwenden Sie Einwegtücher. „
  • Vor Arbeitsbeginn Handschmuck(z. B. Armbanduhr, Ringe) ablegen. „
  • Decken Sie auch kleine Wunden an Händen und Armen mit sauberem, wasserundurchlässigem Pflaster ab. Achten Sie auf saubere Arbeitskleidung.
  • Husten und niesen Sie nicht auf Lebensmittel.
  • Nicht verpackte Lebensmittel dürfen nur in Behältern und abgedeckt transportiert werden. Transportbehältnisse und Verpackungsmaterialien müssen sauber und für Lebensmittel geeignet sein. „
  • Bei der Aufbewahrung muss Rohware getrennt von verzehrsfertigen Speisen gelagert werden. Dies gilt auch für die Kühlung. „
  • Gerätschaften und Arbeitsflächen müssen sauber, leicht zu reinigen und unbeschädigt sein. Sie sind regelmäßig zwischenzureinigen. „
  • Nicht durcherhitzte eihaltige Zubereitungen dürfen nicht abgegeben werden an empfindliche Personengruppen (s.o.)

Wenn Sie diese Anhaltspunkte für sich nutzen, steht dem gelungenen Fest für alle nichts mehr entgegen.

Kontakt

Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Montag bis Freitag
8 bis 13 Uhr
Donnerstag
8 bis 17:30 Uhr