Trinkwasser

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Wir trinken es, kochen damit und nutzen es zur Körperpflege. Außerdem genießen es viele Menschen, im Wasser von Freibädern oder Seen zu schwimmen.

Trinkwasser

Trink- und Badewasser unterliegen in Deutschland hohen Qualitätsstandards, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Die Vorgaben zur Qualität unseres Trinkwassers und deren Überwachung regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Der Gesundheitsdienst überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben, um eine einwandfreie mikrobiologische und chemische Qualität am Zapfhahn des Verbrauchers sicherstellen zu können. Weitere Informationen zur Trinkwasserhygiene finden Sie hier.

Die Trinkwasserverordnung schreibt auch bestimmte Betreiberpflichten z. B. für die öffentlichen Wasserversorger, Inhaber von Kleinanlagen (Hausbrunnen zur Trinkwassernutzung) oder Legionellenuntersuchungen bei Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in öffentlich zugänglichen und vermieteten Gebäuden vor.

Ziel dieser Vorgaben ist der Schutz der menschlichen Gesundheit.

Zur Versorgung der einzelnen Haushalte mit Trinkwasser gibt es unterschiedliche Wasserversorgungsanlagen. Die großen, öffentlichen (zentralen) Wasserversorger und private Trinkwasserbrunnen (Eigenwasserversorgungsanlagen und dezentrale Wasserversorgungsanlagen).

Blei im Trinkwasser ist gesundheitsschädlich. Deshalb ist der Einsatz von Bleirohren in Trinkwasserleitungen gesetzlich verboten. Sollte ihre Trinkwasserleitung noch Rohre aus Blei enthalten, so müssen diese bis zum 12. Januar 2026 ausgebaut werden. Betreiber einer öffentlichen- oder dezentralen Wasserversorgungsanlage sind verpflichtet, dem Gesundheitsdienst noch vorhandene Bleileitungen zu melden.

Das Trinkwasser der großen öffentlichen Wasserversorger (zentrale Wasserversorgungsanlagen) des Landkreises und der Stadt Osnabrück wird ausschließlich aus Grundwasser gewonnen. Das aus den Brunnen geförderte Rohwasser wird entweder direkt als Trinkwasser genutzt oder durch zugelassene Verfahren (z. B. Enthärtung oder Enteisenung) zu Trinkwasser aufbereitet (§ 20 TrinkwV, § 20-Liste).
Betreiber dieser Anlagen sind den Anschlussnehmern und Verbrauchern verpflichtet, Auskunft über die Beschaffenheit ihres Trinkwassers zu geben.

Im Landkreis und in der Stadt Osnabrück gibt es fast 5.000 private Trinkwasserbrunnen (Eigenwasserversorgungsanlagen und dezentrale Wasserversorgungsanlagen), die Haushalte versorgen, die nicht an das Netz der zentralen Wasserversorger angeschlossen sind. 

Betreiber von dezentralen Wasserversorgungsanlagen sind den Anschlussnehmern und Verbrauchern verpflichtet, Auskunft über die Beschaffenheit ihres Trinkwassers zu geben (Abschnitt 10 TrinkwV).

Die Anlagen müssen dem Gesundheitsdienst angezeigt und von diesem auch überwacht werden. Sollten Sie ein Grundstück mit einer solchen Anlage erwerben oder auf Ihrem Grundstück einen neuen Brunnen errichten, können Sie dies dem Gesundheitsdienst hier melden.

In unseren Flyern zum Thema Trinkwasser finden Sie u.a. weitere Informationen für die Betreiber von Brunnen zur Trinkwassergewinnung.

Betreiber von Hausbrunnen zur Trinkwassernutzung müssen das Wasser jährlich durch ein zugelassenes Labor mikrobiologisch untersuchen lassen.  Zur Trinkwasseruntersuchung zugelassene Labore in Niedersachsen finden Sie hier.

Video

Trinkwasser
Erklärvideo Trinkwasserversorgung Hausbrunnen

Legionellen sind Bakterien, die natürlich im Süßwasser vorkommen und beim Menschen eine schwere Lungenentzündung (die Legionellose) verursachen können. Durch das Einatmen feiner Wassertröpfchen mit diesen Bakterien (Aerosole) beim Duschen oder „Verschlucken“ kann es zu einer Infektion kommen. Am wohlsten fühlen sich Legionellen in einem Temperaturbereich zwischen 25 und 45 °C. Bei diesen Temperaturen können sie sich gut in der Trinkwasserinstallation vermehren. Deshalb sollte im Leitungssystem kaltes Wasser „kalt (unter 20°C) und warmes Wasser „warm“ (über 55 °C) sein.

Für große Trinkwasserinstallationen, z. B. in Mietshäusern und öffentlichen Gebäuden mit einem Trinkwassererwärmer über 400 Liter Fassungsvermögen und/oder mehr als 3 Litern Rohrleitungsvolumen zwischen Trinkwassererwärmer und Abnahmestelle gelten spezielle technische Regelwerke.

Über die Vorgaben und Pflichten beim Betrieb dieser Anlagen informiert unser Infoblatt für Betreiber von Großanlagen über die Legionellenuntersuchungen. Die Betreiber sind selbst zur Veranlassung von Wasseruntersuchungen verpflichtet (siehe zugelassene Untersuchungsstellen für Trinkwasser Landesliste). Wird eine bestimmte Konzentration an Legionellen nachgewiesen, so muss dies dem Gesundheitsdienst angezeigt werden. Dieses entscheidet dann über die erforderlichen Maßnahmen.

 

Allen Bürgerinnen und Bürgern soll im öffentlichen Raum Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser ermöglicht werden – das ist Ziel der EU-Trinkwasser-Richtlinie. Diese Richtlinie hat die Bundesregierung mit einer Änderung des Wasserhaushaltgesetzes in deutsches Recht umgesetzt. 

Öffentliche Trink(wasser)brunnen sorgen nicht nur für Erfrischung, sondern sind auch ein Symbol für Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Als zuverlässige Quelle für sauberes Trinkwasser kann der Verbrauch von Einwegplastikflaschen reduziert werden. 

Der erste Brunnen der Stadt Osnabrück wurde im August 2024 freigegeben. Mehr dazu können Sie hier lesen.

Anlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung dienen z. B. der Verteilung von Trinkwasser zu mobilen Verkaufsständen auf Festplätzen und Märkten. Diese sind nicht ortsfest verlegt und werden nur zeitweise betrieben.

Mobile Wasserversorgungsanlagen sind gemäß der Trinkwasserverordnung Anlagen an Bord von Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen und anderen mobilen Versorgungsanlagen, einschließlich aller Rohrleitungen, Armaturen, Apparate und Wasserspeicher. Beispiele für diese Anlagen sind Schank- und Verkaufsstände, Toilettenwagen, Duschcontainer, Flugzeug, Schienenfahrzeuge und Schiffe.

Auch diese Anlagen unterliegen bestimmten Betreiber- und Überwachungspflichten. Gerne können Sie sich dazu in unserem Flyer zu diesem Thema informieren.

 

Kontakt

Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

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