Integrationskurse

Der Integrationskurs dient dazu, dass Sie mit den Lebensverhältnissen in Deutschland so weit vertraut werden, dass Sie in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können. 

Der Integrationskurs umfasst einen

  • Sprachkurs
    mit dem Ziel, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1) zu erlangen und einen
  • Orientierungskurs
    zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.

Die Integration von rechtmäßig auf Dauer in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben wird gefördert und gefordert.

Spezielle Kursarten
Neben dem allgemeinen Integrationskurs gibt es spezielle Integrationskurse für Teilnehmende, die besondere Bedürfnisse haben. Angeboten werden zum Beispiel Jugendintegrationskurse, Frauenintegrationskurse, Alphabetisierungskurse (Erlernen des Lesens und Schreibens) sowie spezielle Förderkurse.

Informieren Sie sich vor Ort über einen geeigneten Integrationskurs: Migrationszentrum | Volkshochschule Osnabrücker Land

Einen Integrationskursträger in Ihrer Nähe, können Sie auch mit Hilfe des Auskunftssystems WebGIS des Bundesamtes oder über die Datenbank Kursnet der Agentur für Arbeit, finden.

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs

Erwachsene, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um dauerhaft hier zu leben und noch kein Deutsch sprechen, haben einen Anspruch auf einen Kursplatz; sie können aber auch durch die Ausländerbehörde und die Träger der Grundsicherung zu einer Kursteilnahme verpflichtet werden.

Auch bereits in Deutschland lebende ausländische Staatsangehörige können beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen schriftlichen Antrag auf Kursteilnahme stellen. Die Antragsformulare erhalten Sie zum Beispiel beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Spätaussiedler, langjährig Geduldete, bereits hier lebende, aber auch neu zugewanderte Angehörige aus Staaten der Europäischen Union, deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund, Asylbewerberinnen und Aylbewerber sowie andere Personengruppen mit jeweils guter Bleibeperspektive können an einem Integrationskurs teilnehmen, sofern dazu Kapazitäten vorhanden sind. Sie haben jedoch keinen generellen Anspruch. Der Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs

Hinweis!
Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Ländern mit guter Bleibeperspektive, Geduldete sowie ausländische Staatsangehörige mit einer bestimmten Aufenthaltserlaubnis können durch das Integrationsgesetz zusätzlich zur Zulassung durch das Bundesamt auch von den Trägern der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verpflichtet werden, am Integrationskurs teilzunehmen.

Merkblatt zum Integrationskurs

Zu den gesetzlichen Bestimmungen

Ziel des Integrationskurses ist es, dass Sie erfolgreich am Abschlusstest teilnehmen. Er besteht aus einer Sprachprüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" und dem Test "Leben in Deutschland". Haben Sie den Test bestanden, erhalten sie das "Zertifikat Integrationskurs".

Um sich auf den Test “Leben in Deutschland” vorzubereiten, können Sie in dem Online-Testcenter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge einen Online-Fragenkatalog bearbeiten.

Der Orientierungskurs vermittelt Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.

Der Orientierungskurs umfasst 100 Stunden und beinhaltet zum Beispiel die Themen:

  • Politik und Demokratie
  • Überblick über die jüngere deutsche Geschichte
  • Gesellschaft und Alltagskultur in Deutschland
  • grundlegende Werte der deutschen Gesellschaft, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung

Kontakt

Migrationszentrum

MaßArbeit (Jobcenter) kAöR

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Termine nur nach Vereinbarung - per E-Mail oder telefonisch