Studium

Der Aufenthalt zum Zweck des Studiums ist möglich, es besteht darauf jedoch kein Rechtsanspruch. Nach erfolgreichem Studium wird die Möglichkeit eingeräumt, im Bundesgebiet eine dem Studienabschluss angemessene Beschäftigung aufzunehmen.

Das Studium kann an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen (Universitäten, pädagogischen Hochschulen, Kunsthochschulen und Fachhochschulen) oder vergleichbaren Ausbildungsstätten, an Berufsakademien sowie an staatlichen oder staatlich anerkannten Studienkollegs durchgeführt werden. Das Studium muss den Hauptzweck des Aufenthalts darstellen. Diesen Anforderungen genügt beispielsweise ein Abend,- Wochenend- oder Fernstudium nicht.

Der Aufenthaltszweck Studium umfasst sämtliche mit dem Studium verbundene Ausbildungsphasen. Abhängig vom Einzelfall gehören zum Beispiel dazu:

  • Sprachkurse, insbesondere zur Studienvorbereitung
  • Studienkollegs oder andere Formen staatlich geförderter studienvorbereitender Maßnahmen
  • für das Studium erforderliche oder von der Hochschule empfohlene vorbereitende Praktika

Wer in Deutschland ein Studium aufnehmen möchte, muss neben den Hochschulzugangsvoraussetzungen auch die allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung dieses Aufenthaltstitels erfüllen.

Grundsätzlich müssen auch die visumsrechtlichen Vorschriften (Visum zur Arbeitsaufnahme oder für längere Aufenthalte) eingehalten werden.

Weitergehende Informationen über Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Chancen eines Studiums in Deutschland finden Sie auf der Seite Hochschulkompass.

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MaßArbeit (Jobcenter) kAöR

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49082 Osnabrück
Deutschland

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