Ausbildung

Eine Berufsausbildung dauert zwei bis drei Jahre. Sie besteht meistens aus einer praktischen Ausbildung im Betrieb und theoretischen Lernphasen in der Schule. Manche Ausbildungen werden nur in Schulen angeboten. Voraussetzung für den Zugang zu einer Berufsausbildung ist in der Regel mindestens der Hauptschulabschluss

Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit berät Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Berufswahl. Sie bietet viele Informationen über die verschiedenen Berufe, die Tätigkeiten und die dafür notwendigen Qualifikationen.

Staatsangehörigen, die nicht aus der Eüropäischen Union stammen, kann für die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Allerdings ist für die Ausbildung die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Im Zustimmungsverfahren wird geprüft, ob für die konkrete Ausbildungsstelle bundesweit gegebenenfalls deutsche oder bevorrechtigte ausländische Staatsangehörige (zum Beispiel aus der Europäischen Union) zur Verfügung stehen.

Asylbewerberinnen und Asylbewerber können nach Ablauf der Wartefrist (3 Monate) eine betriebliche Berufsausbildung (duale Ausbildung) aufnehmen, sofern die Ausländerbehörde dies genehmigt. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Geduldete können mit Genehmigung durch die Ausländerbehörde eine Ausbildung ab Erteilung der Duldung beginnen. Die wichtigsten Informationen über die so genannte Ausbildungsduldung finden Sie rechts im Downloadbereich.

Hinweise zur Ausbildungsduldung
Für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten gibt es Sonderregelungen: Asylbewerberinnen und Aslybewerber dürfen während des laufenden Asylverfahrens keine Ausbildung in Deutschland aufnehmen, wenn sie ihren Asylantrag nach dem 31.08.2015 gestellt haben. Das Gleiche gilt für Geduldete, wenn ihr nach dem 31.08.2015 gestellter Asylantrag abgelehnt wurde.

Außerdem ausgeschlossen sind Personen, die Straftaten mit Erreichen einer bestimmten Schwelle begangen haben. Einem Beschäftigungsverbot kann im Einzelfall auch unterliegen, wer trotz bestehender Mitwirkungspflicht selbstverschuldet keinen Nationalpass oder andere Identitätsdokumente vorlegt. Eine Ausbildungsduldung wird zudem nicht erteilt, wenn der Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union zu bearbeiten ist ( Dublin-Verfahren).

Mit dem Integrationsgesetz wurde Rechtssicherheit für Geduldete mit guter Bleibeperspektive und den Ausbildungsbetrieb geschaffen. Während der Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf wird eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung erteilt. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Duldung für weitere sechs Monate verlängert, um einen Arbeitsplatz zu suchen. Wer nach erfolgreichem Abschluss einer Ausbildung eine Beschäftigung aufnimmt, erhält eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. Wird die Ausbildung abgebrochen, wird eine Duldung für sechs Monate zur Suche eines neuen Ausbildungsplatzes erteilt. Die bisherige Altersbegrenzung für Geduldete von 21 Jahren für den Beginn der Ausbildung wurde aufgehoben.

Weitere Informationen zum Aufenthalt zur Ausbildung

Wer in Deutschland eine betriebliche Aus- und Fortbildung aufnehmen möchte, muss die visumsrechtlichen Vorschriften einhalten Visum zur Arbeitsaufnahme oder für längere Aufenthalte.

Für freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige der Europäischen Union gibt es Sonderregelungen.

Ausbildungsförderung
Sofern Sie eine Ausbildung absolvieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfen erhalten Ausbildungsförderung.

Kontakt

Migrationszentrum

MaßArbeit (Jobcenter) kAöR

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Termine nur nach Vereinbarung - per E-Mail oder telefonisch

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