

Das freiwillige bürgerschaftliche Engagement in unserer Region ist vielfältig
Der ehrenamtliche Einsatz der Bürgerinnen und Bürger ist ein Grundpfeiler der Demokratie, sichert Freiheit, schafft Lebensqualität, prägt den Gemeinsinn und ist Ausdruck von Zusammenhalt und Solidarität. Die Kreisverwaltung unterstützt die Engagierten in vielen unterschiedlichen Bereichen des Ehrenamts.
Aktuelles aus dem Ehrenamt
Die DSEE hat für gemeinnützige Organisationen eine IT-Hotline eingerichtet. Sie möchte Vereine unterstützen, egal ob sie Probleme mit dem Drucker, dem Smartphone oder beim Umgang mit Präsentationen oder Videokonferenzen haben. Die Meldung des Problems geht ganz einfach über ein Online-Formular. Daraufhin meldet sich ein speziell von der DSEE beauftragtes IT-Unternehmen (comNET GmbH) über Telefon oder Mail, je nachdem welche Option ausgesucht wurde, bei der gemeinnützigen Organisation und unterstützt diese bei der Lösung des Problems.
Ehrenamtliches Engagement verdient es, gelobt und prämiert zu werden! Deswegen schreibt die Landesregierung zusammen mit dem Sparkassenverband Niedersachsen und den VGH-Versicherungen zum 19. Mal den Wettbewerb „unbezahlbar + freiwillig – der Niedersachsenpreis für Bürgerengagement“ aus. Insgesamt werden Preise für die Bereiche Kirche/Religiöse Gemeinschaften, Kultur, Sport, Umwelt und Soziales im Gesamtwert von 33.000 Euro verliehen. Die Preisübergabe erfolgt im Rahmen einer Veranstaltung am 26. November 2022.
Bis zum 31. Juli 2022 können Engagierte, Vereine, karitative Institutionen und Initiativen aus Niedersachsen, die sich gemeinwohlorientiert engagieren, ihre Bewerbungen online abgeben. Der Landkreis Osnabrück unterstützt diese Landesinitiative! Die Bereitschaft zum freiwilligen Engagement in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Osnabrück ist sehr groß und verdient ebenfalls höchste Anerkennung.
Die Ausnahmeregelung, nach der Vereine und Stiftungen virtuelle und hybride Gremiensitzungen auch ohne entsprechen Regelungen in der Satzung durchführen können, wurde vom Justizministerium bis zum 31. August 2022 verlängert. Auf diese Weise konnten und können die Organisationen auch unter den unterschiedlichen Einschränkungen durch die Pandemie Beschlüsse fassen und handlungsfähig bleiben. Die gesetzliche Regelung ist am 28. März 2020 in Kraft getreten und ist schon einmal bis 31. Dezember 2021 verlängert worden.“
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