
Auslegungen
Die öffentliche Auslegung ist ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung bei raumbedeutsamen Planungen, beispielsweise dem so genannten Raumordnungsverfahren, der Bauleitplanung oder Planfeststellung.

Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt den Erlass einer Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „FFH-Gebiet Gehn“ im Bereich der Stadt Bramsche, Landkreis Osnabrück gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens liegen die entsprechenden Unterlagen in der Zeit vom 18.12.2020 bis zum 29.01.2021 bei der Stadt Bramsche, Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Hasestr. 11, 49565 Bramsche und beim Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Eine Einsichtnahme ist aufgrund der aktuellen Corona bedingten Situation ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich.
Die Termine sind bei der
- Stadt Bramsche bei Herrn Fünfzig oder Herrn Aulfes unter den Telefonnummern 05461-83-178 oder 05461-83-162 und
- beim Landkreis Osnabrück bei Frau Martens-Escher unter der Telefonnummer 0541-501-4610
zu vereinbaren.
Einwendungen und Anregungen können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei den o. g. Behörden vorgebracht werden. Sie sollten begründet werden.
Der Landkreis Osnabrück beabsichtigt den Erlass einer Verordnung über das Naturschutzgebiet „Anten“ im Bereich der Gemeinden Menslage (Samtgemeinde Artland) und Berge (Samtgemeinde Fürstenau) , Landkreis Osnabrück gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens liegen die entsprechenden Unterlagen in der Zeit vom 18.12.2020 bis zum 29.01.2021 bei der Samtgemeinde Artland, bei der Samtgemeinde Fürstenau, bei der Gemeinde Berge und beim Landkreis Osnabrück, Fachdienst Umwelt, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Eine Einsichtnahme ist aufgrund der aktuellen Corona bedingten Situation ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich. Die Termine sind bei der Samtgemeinde Artland bei Frau Menne unter den Telefonnummern 05431-182-209, bei der Samtgemeinde Fürstenau bei Frau Winter unter der Telefonnummer 05901-9320-61, bei der Gemeinde Berge bei Herrn Meemann unter der Telefonnummer 05435-955-300 sowie beim Landkreis Osnabrück bei Frau Lösing-Volpers unter der Telefonnummer 0541-501-4010 zu vereinbaren.
Einwendungen und Anregungen können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei den o. g. Behörden vorgebracht werden. Sie sollten begründet werden.
Unterlagen
Kontakt
Bürgerinformation
- Wir helfen gerne weiter -
-
0541 5014402
- info@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland