Auslegungen

Die öffentliche Auslegung ist ein gesetzlich festgelegter Verfahrensschritt im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung bei raumbedeutsamen Planungen, beispielsweise dem so genannten Raumordnungsverfahren, der Bauleitplanung oder Planfeststellung.

Aufgeschlagene Akte

Neuaufstellung Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)

Mit der Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten vom 31.03.2015 hat der Landkreis Osnabrück gemäß § 3 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG) seine allgemeinen Planungsabsichten bekannt gegeben. Nun wird mit dem vorliegenden Entwurf des RROP das Beteiligungsverfahren eingeleitet.

Der Entwurf des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Osnabrück steht u.a. als Download bereit. Weiterhin nutzt der Landkreis die Beteiligungsplattform BO.PLUS auf der Sie die Unterlagen einsehen und themenbezogen eine Stellungnahme abgeben können: www.entera1.de/195_rrop_osnabrueck

Die Entwurfsunterlagen des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Osnabrück liegen in der Zeit vom 25. Mai 2023 bis 26. Juni 2023 zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Bis zum 12. Juli 2023 kann zu den Auslegungsunterlagen Stellung genommen werden.

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