Infektionsschutz und Umwelthygiene

Infektionsschutz umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Krankheitserreger wie Bakterien, Viren oder Pilze zu kontrollieren und die Übertragung zu verhindern.

Symbolbild Infektionsschutz

Umwelthygiene trägt dazu bei, Risiken aus der Umwelt – etwa durch verunreinigtes Wasser, Lebensmittel oder Schadstoffe – zu minimieren.

Bei Fragen zum Infektionsschutz und der Umwelthygiene ist die Abteilung 8.4 zuständig.

In den folgenden Bereichen finden Sie viele verschiedene Informationen und Materialien zu unterschiedlichen Themen, die den Infektionsschutz und die Umwelthygiene betreffen.

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Beschäftigte die Kontakte zu leicht verderblichen Lebensmitteln haben, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erstbelehrung durch den Gesundheitsdienst benötigen. Anschließend muss der Arbeitgeber für die Beschäftigten bei Tätigkeitsaufnahme sowie im Abstand von zwei Jahren eine Folgebelehrung durchführen. Bei bestimmten Erkrankungen besteht für die Beschäftigten ein Tätigkeitsverbot, um eine Weitergabe über Lebensmittel zu verhindern.

Der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück bietet die Erstbelehrung ausschließlich online an. Früher wurde die Bescheinigung auch häufig „Gesundheitszeugnis“ genannt.

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Infektionsschutz Online Belehrung
Erklärvideo Online-Belehrung

Infektionskrankheiten werden durch Krankheitserreger wie Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten ausgelöst. Sie können von Mensch zu Mensch, durch kontaminierte Lebensmittel oder Wasser, Tiere oder die Umwelt übertragen werden.

Einige Infektionskrankheiten sind meldepflichtig. Diese Erkrankungen spielen eine zentrale Rolle im öffentlichen Gesundheitswesen, um die Ausbreitung von Krankheiten zu überwachen, zu kontrollieren und im besten Fall einzudämmen. Doch was bedeutet „meldepflichtig“ genau, welche Krankheiten sind betroffen und warum ist dies so wichtig?

Was sind meldepflichtige Erkrankungen?

Meldepflichtige Erkrankungen sind Krankheiten, deren Auftreten an die zuständigen Gesundheitsbehörden (z. B. dem Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück) gemeldet werden muss. Dies erfolgt, um frühzeitig Ausbrüche erkennen, auf diese reagieren und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen zu können. Die Meldepflicht ist gesetzlich geregelt, in Deutschland beispielsweise durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Welche Krankheiten und Erreger sind meldepflichtig?

Die meldepflichtigen Erkrankungen umfassen sowohl Infektionskrankheiten, die leicht übertragbar sind als auch bestimmte schwerwiegende Erkrankungen. Eine vollständige Liste der meldepflichtigen Erkrankungen oder auch der meldepflichtigen Erreger finden Sie in den §§ 6 und 7 des IfSG.

Kontakt

Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

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