Umwelthygiene und Strahlenschutz

Der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück beschäftigt sich auch mit vielen weiteren Themen des gesundheitlichen Umweltschutzes.

Umwelthygiene

Nichtionisierende Strahlen

Die kosmetische Anwendung von nichtionisierender Strahlung z. B. zur Haarentfernung, Elektro-Muskel-Stimulation (EMS) sowie Solarien unterliegen gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Kundschaft und werden vom Gesundheitsdienst überwacht.

 

 

Wer gewerblich Laser, IPL, Hoch- oder Niederfrequenz, Gleichstrom, Magnetfelder z. B. zur Haar- oder Tattooentfernung, Hautglättung, Fettgewebereduktion, EMS (Elektro-Muskel-Stimulation) anwenden möchte, muss über die erforderliche Fachkunde nach der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) verfügen, Kunden über mögliche Risiken aufklären und dies dokumentieren. Einige Anwendungen mit höheren Risiken stehen unter einem Arztvorbehalt. Außerdem sind die Anlagen vorher beim Gesundheitsdienst anzuzeigen.

Auch für Solarien bestehen nach der UV-Schutzverordnung verschiedene Vorgaben. Hierzu gehört geschultes Personal, Beratungs- und Informationsangebote für die Nutzer.

Schimmelbildung in Wohnräumen sieht nicht nur unschön aus, sondern kann auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Schimmelpilzbildung in Innenräumen kann bei empfänglichen Personen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Daher sollte aus Vorsorgegründen ein Befall vermieden und beim Auftreten ordnungsgemäß beseitigt werden. Hierbei sind insbesondere die primären Ursachen für die Feuchtigkeitsbildung abzustellen.

Bei privaten Wohnungen handelt es sich vornehmlich um eine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Mietern und Vermietern. Nur in öffentlichen Gebäuden kann der Gesundheitsdienst tätig werden.

Weitere Informationen vom Umweltbundesamt (UBA) finden Sie hier: Ratgeber Schimmel im Haus, UBA-Schimmelleitfaden.



 

Wanderratten können Krankheitserreger übertragen und müssen daher vom Grundstückseigentümer sachgerecht bekämpft werden. In Osnabrück gibt es seitens der Stadt ein kostenloses Bekämpfungsangebot.

Wanderraten gelten als Gesundheitsschädlinge und können verschiedene Krankheitserreger übertragen. Daher sind Grundstückseigentümer nach der Niedersächsischen Rattenbekämpfungsverordnung verpflichtet, bei einem Befall ordnungsgemäße Bekämpfungsmaßnahmen zu veranlassen und sich ggf. mit ihrer Gemeinde in Verbindung zu setzen.

Für das Stadtgebiet Osnabrück bietet die Stadt Osnabrück einen freiwilligen kostenlosen Bekämpfungs-Service auch auf Privatgrundstücken an. Hierzu können sich die jeweiligen Grundstückseigentümer / Mieter telefonisch beim Gesundheitsdienst unter 0541 501 8113 melden.

Die Raupen des Eichenprozessionsspinners können über ihre Brennhärchen gesundheitliche Beschwerden auslösen.

Sie schlüpfen im Folgejahr Raupen, welche im Laufe ihrer Entwicklung sogenannte Brennhaare entwickeln, die auch über den Luftweg weiterverbreitet werden. Diese können beim Menschen zu massiven Hautirritationen, Atembeschwerden und Augenreizungen führen. Daher sollten die Nähe und der Kontakt zu befallene Bäume vermieden werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

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