Elektronischer Aufenthaltstitel

Aufenthaltstitel und einige andere aufenthaltsrechtliche Erlaubnisse werden als „eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium" im Scheckkartenformat ausgestellt (sie werden nicht mehr in den Pass "geklebt").

Das gilt unter anderem für die

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) dokumentiert ausschließlich den aufenthaltsrechtlichen Status. Er ist kein Passersatz. Der Besitz eines anerkannten, gültigen Passes oder Passersatzes ist weiterhin erforderlich!

Was heißt das konkret?
Auf einem integrierten Chip werden neben persönlichen und aufenthaltsrechtlichen Daten auch Fingerabdrücke gespeichert. Daher ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Ausgenommen hiervon sind nur Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Personen, die auf Grund des Alters oder wegen einer körperlichen Behinderung nachweislich (ärztliches Attest) nicht mehr in der Lage sind, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen. Sie erhalten den elektronischen Aufwenthaltstitel nicht sofort, da er durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Bis zur Aushändigung dauert es erfahrungsgemäß drei bis fünf Wochen, in Einzelfällen auch länger. Zur Abholung des elektronischen Aufwenthaltstitels ist daher eine zusätzliche Vorsprache erforderlich. Hierzu kann jemand bevollmächtigt werden.

Wann muss der elektronische Aufenthaltstitel beantragt werden?
Er muss erst dann beantragen werden, wenn

  • die Aufenthaltserlaubnis oder -karte abläuft oder
  • jemand nicht mehr im Besitz des Passes ist, in dem sich ein noch gültiger Aufenthaltstitel befindet und noch kein neuer Pass ausgestellt ist oder
  • die Aufenthaltserlaubnis oder -karte verloren gegangen ist

Welche Gebühren fallen an?
Für die Herstellung der Dokumente fallen Gebühren an. Die Kosten für die Herstellung der Dokumente sind erheblich höher als für die vorher verwendeten Etiketten, die in den Pass oder Passersatz eingeklebt wurden. Die hohen Herstellungskosten haben zu erheblichen Gebührenanhebungen geführt. Einige Gebührenbefreiungen, zum Beispiel die für Familienangehörige von deutschen Staatsangehörigen, sind weggefallen.

Weiterführende Informationen zur Erteilung des elektronischen Aufenthaltstitels

Kontakt

Integration und Ausländer

Ordnung

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Montag bis Donnerstag
9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr
Freitag
9 bis 12 Uhr

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