Notfallinformationspunkte im Landkreis Osnabrück

Als Folge von Katastrophen wie Hochwasser oder Sturm können Strom- und Kommunikationsnetze vollständig ausfallen. In solchen Situationen sind Notrufe über 110 oder 112 möglicherweise nicht mehr erreichbar sowie verlässliche Informationen zur aktuellen Lage schwieriger zu erhalten. Für diesen Fall richten die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden Notfallinformationspunkte als zentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung ein.

Notfallinformationspunkte

Im Rahmen eines Katastrophenfalles (z.B. Hochwasser oder Sturm) kann der Fall eintreten, dass der Strom bzw. die Telekommunikation und das Internet komplett ausfallen und somit auch kein Notruf mehr über die 110 oder die 112 abgegeben werden kann.

Auch gesicherte Informationen über die aktuelle Situation sind dann nur schwierig zu erhalten. 

Aus diesem Grund richten kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Bedarfsfall Anlaufpunkte für die Bevölkerung, so genannte Notfallinformationspunkte ein. An diesen können Bürgerinnen und Bürger Notrufe absetzen und Informationen erhalten.

Wann kommen Notfallinformationspunkte zum Einsatz?

Notfallinformationspunkte werden nur in besonderen Ausnahmesituationen geöffnet. Ob und wann ein Standort aktiviert wird, hängt von der jeweiligen Lage ab. Dies könnte bspw. bei folgenden Szenarien vorkommen: 

  • länger andauernder oder großflächiger Stromausfall,
  • Ausfall von Telefon, Mobilfunk oder Internet,
  • größere Unwetter-, Hochwasser- oder Sturmlagen,
  • andere Ereignisse, bei denen viele Menschen betroffen sind.

Die Bevölkerung wird über die bekannten Warn- und Informationswege informiert, wenn Notfallinformationspunkte geöffnet werden. Dazu können zum Beispiel Warn-Apps wie KatWarn und NINA, Rundfunk- und Lautsprecherdurchsagen, Aushänge, die Internetseiten des Landkreises und der Gemeinden gehören.

Welche Leistungen werden in den Notfallinformationspunkten angeboten?

Die Gemeinden richten die Notfallinformationspunkte in eigener Zuständigkeit ein. Die konkreten Leistungen hängen von der konkreten Lage, der Ausstattung und dem jeweiligen Standort ab. Je nach Situation können Notfallinformationspunkte insbesondere folgende Aufgaben übernehmen:

  • Weiterleitung von Notrufen 
  • aktuelle Lageinformationen und Verhaltensempfehlungen weitergeben,
  • amtliche Hinweise sichtbar aushängen oder mündlich weitergeben,
  • Durchführung von kleinen Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Wo findet man die Notfallinformationspunkte?

Die Gemeinden richten die Notfallinformationspunkte in eigener Zuständigkeit ein. Die bisher eingerichteten Standorte der Notfallinformationspunkte finden Sie in der nachfolgenden Auflistung. Bitte beachten Sie: Die Standorte sind vorbereitet, aber nicht dauerhaft besetzt. Sie werden nur geöffnet, wenn die Lage dies erfordert.

Kontakt

Katastrophenschutzbehörde

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland