Klimaschutz in der Kreisverwaltung

Im Jahr 2024 startete im Landkreis Osnabrück die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die eigene Verwaltung nach § 18 des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG). Die Konzepterstellung wurde von einem erfahrenen Dienstleister begleitet.

Luftaufnahme des Kreishauses in Osnabrück
Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach des Kreishauses in Osnabrück (rechter Gebäudeteil im Bild)

Die Erarbeitung ist Pflicht für alle Landkreise in Niedersachsen und sieht vor, dass neben einer Treibhausgasbilanz auch Pläne und Maßnahmen für die Erreichung einer treibhausgasneutralen Verwaltung des Landkreises bis zum Jahr 2040 erarbeitet werden. Der Landkreis Osnabrück blickt bereits auf eine langjährige und breite Sammlung von Energiespar- und Klimaschutz-Aktivitäten zurück. Die aktuelle Bilanz ist daher bereits in vielen Bereichen optimiert.

Beispielsweile wurde der zentrale Fuhrpark elektrifiziert, der Landkreis Osnabrück bezieht Ökostrom sowie in vielen Gebäuden Fernwärme. Die Dächer der eigenen Liegenschaften werden nach und nach mit PV ausgestattet, das Energiemanagement wurde ausgebaut und viele Gebäude modernisiert. Insbesondere die Kreishaussanierung wird einen positiven Einfluss auf den zukünftigen Energieverbrauch haben.

Am 15. Dezember 2025 hat der Kreistag das Klimaschutzkonzept beschlossen. Es wird entsprechend den Anforderungen des NKlimaG in Zukunft fortgeschrieben und an den beschriebenen Maßnahmen gearbeitet. Das Konzept hat 30 Maßnahmen und Projekte definiert, die dazu beitragen werden, die Treibhausgasemissionen zu verringern. Das Konzept weist für den Landkreis Osnabrück im Bilanzjahr 2023 ca. 8000 Tonnen C02-Emissionen aus. Dabei sind vor allem der Stromsektor, die Mitarbeitermobilität und die Wärmeversorgung wichtige Teilbereiche.

Als wichtige Handlungsfelder definiert das Klimaschutzkonzept zum Beispiel: 

  • Weiterer Ausbau von PV auf eigenen Liegenschaften
  • Sanierung des Gebäudebestandes
  • Einbindung des Gebäudebestandes in Wärmenetze
  • Nachhaltige Beschaffung
  • Nachhaltige Mobilitätsangebote
  • U.a.m.

Klimaschutzkonzepte für Verwaltungen und Behörden stärken die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand für die Erreichung der Klimaziele und stellen über die erhebliche öffentliche Nachfrage in Summe wichtige Weichen für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen.

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Fachdienst Umwelt - Klima und Energie

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