Infektionskrankheiten

Infektionskrankheiten werden durch Krankheitserreger wie Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten ausgelöst. Sie können von Mensch zu Mensch, durch kontaminierte Lebensmittel oder Wasser, Tiere oder die Umwelt übertragen werden.

Infektionskrankheiten

Einige Infektionskrankheiten sind meldepflichtig. Diese Erkrankungen spielen eine zentrale Rolle im öffentlichen Gesundheitswesen, um die Ausbreitung von Krankheiten zu überwachen, zu kontrollieren und im besten Fall einzudämmen. Doch was bedeutet „meldepflichtig“ genau, welche Krankheiten sind betroffen und warum ist dies so wichtig?

Was sind meldepflichtige Erkrankungen?

Meldepflichtige Erkrankungen sind Krankheiten, deren Auftreten an die zuständigen Gesundheitsbehörden (z. B. dem Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück) gemeldet werden muss. Dies erfolgt, um frühzeitig Ausbrüche erkennen, auf diese reagieren und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen zu können. Die Meldepflicht ist gesetzlich geregelt, in Deutschland beispielsweise durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Welche Krankheiten und Erreger sind meldepflichtig?

Die meldepflichtigen Erkrankungen umfassen sowohl Infektionskrankheiten, die leicht übertragbar sind als auch bestimmte schwerwiegende Erkrankungen. Eine vollständige Liste der meldepflichtigen Erkrankungen oder auch der meldepflichtigen Erreger finden Sie in den §§ 6 und 7 des IfSG.

Wer ist meldepflichtig?

Die Meldepflicht betrifft:

  • Ärztinnen und Ärzte, die eine Diagnose stellen oder den Verdacht auf eine meldepflichtige Krankheit haben.

  • Labore, die entsprechende Erregern nachweisen.

  • Die Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung oder eines Alten- und Pflegeheimes, wo die erkrankte Person untergebracht, betreut oder tätig ist.

Die Meldung muss in der Regel unverzüglich erfolgen, um eine schnelle Reaktion zu ermöglichen.

Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen und Kindergärten sowie Pflegeheime spielen bei der Meldung und Eindämmung meldepflichtiger Erkrankungen eine besondere Rolle. Diese Einrichtungen sind oft Orte, an denen Krankheiten schneller übertragen werden können – durch enge Kontakte, ein hohes Maß an Interaktion und die besondere Anfälligkeit von Kindern, älteren oder gesundheitlich beeinträchtigten Menschen.

Besonderheiten in Gemeinschaftseinrichtungen

  • Meldepflichtige Ereignisse:
    Erkrankt ein Kind, eine betreute Person oder ein/e Mitarbeiter/in an einer meldepflichtigen Krankheit oder besteht ein entsprechender Verdacht, muss die Leitung der Einrichtung dies unverzüglich dem Gesundheitsamt melden.
  • Maßnahmen zur Eindämmung:
    In Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden können betroffene Personen vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden, um die weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
  • Prävention:
    Impfungen und Hygienekonzepte sind wesentliche Bestandteile der Präventionsstrategie in Gemeinschaftseinrichtungen.

Warum ist die Meldepflicht wichtig?

  • Die Meldepflicht dient dem Schutz der Allgemeinheit, insbesondere von gefährdeten Gruppen wie Kindern, Seniorinnen und Senioren und chronisch kranken Menschen. Durch die rechtzeitige Meldung und gezielten Maßnahmen können:

  • Infektionsketten unterbrochen werden, bevor es zu größeren Ausbrüchen kommt.

  • Präventive Maßnahmen wie Isolation oder Impfkampagnen eingeleitet werden.

  • Die Ausbreitung von gefährlichen Erregern in sensiblen Einrichtungen verhindert werden.

Multiresistente Erreger

Multiresistente Erreger (MRE) sind Bakterien, die gegen mehrere Antibiotika unempfindlich sind. Diese Erreger stellen eine große Herausforderung für das Gesundheitswesen dar, da sie schwerer zu behandeln sind und oft schwerwiegende Infektionen verursachen. Besonders in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen können MRE sich leicht ausbreiten, wenn Hygienemaßnahmen nicht konsequent eingehalten werden.

Was passiert nach der Meldung?

Nach einer Meldung werden die Daten von der Abteilung Infektionsschutz und Umwelthygiene des Gesundheitsdienstes für Landkreis und Stadt Osnabrück analysiert und bewertet. Oftmals wird Kontakt zu der erkrankten Person und/oder der betroffenen Einrichtung aufgenommen, um Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung der Erkrankung anzustellen und um Hygienemaßnahmen zu besprechen.

Sie können beim amtsärztlichen Dienst Informationen und Beratung zu Aids und sexuell übertragbaren Krankheiten erhalten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos und kann persönlich oder telefonisch erfolgen.

Themen der Beratung können z. B. sein:

  • Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)

  • Safer Sex Regeln

  • Risiko-Einschätzung

  • HIV-Antikörpertest-Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen

Es ist möglich, einen anonymen HIV-Test und andere Labortests auf sexuell übertragbare Krankheiten vornehmen zu lassen z. B. Syphilis, Tripper oder Chlamydien. Für die Laborkosten wird in der Regel eine Gebühr erhoben.

Eine Terminvereinbarung ist unter der Telefonnummer 0541 501 8104 erforderlich.

Kontakt

Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

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