Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen unter Bekanntmachungen ++ Formulare Tierseuchen ++ Blauzungenkrankheit im LK Osnabrück bestätigt

Regelmäßige Kontrollen

Das Tierschutzgesetz bestimmt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Tierschutz betrifft die Tierhaltung und den Tierhandel, das Töten von Tieren, Eingriffe an Tieren und Tierversuche.

Tierschutz geht uns alle an: Schauen Sie nicht weg, wenn Tiere mißhandelt werden - rufen Sie uns an

Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück ist auch für den Tierschutz zuständig: Amtstierärzte und Amtstierärztinnen kontrollieren planmäßig die Einhaltung der Bestimmungen.

Tierschutz

Besondere Überwachung

  • Landwirtschaftliche Tierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen
  • Gewerbliche Tierhaltungen und -zuchten
  • Gewerblicher Handel mit Tieren (Viehhandel, Tierspeditionen, Zoofachhandel etc.)
  • Tiertransporte
  • Schlachtbetriebe
  • Tierschauen, Tierbörsen
  • Tierversuchseinrichtungen und Versuchstierhaltungen
  • Zoologische Gärten, Tierparks und Tiergehege
  • Gewerbliche Reit- und Fahrbetriebe
  • Tierheime
  • Tierpensionen
  • Gewerbliche Schädlingsbekämpfer
  • Schutzhundeausbildungsbetriebe

werden besonders überwacht. Auch die private Hobby- und Heimtierhaltung wird nach Hinweisen auf Mängel überprüft.

Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück hatte im Januar 2021 einem Tierhalter in Belm-Vehrte 13 Hundewelpen entzogen. Darüber hinaus wurde ein Bußgeldverfahren wegen illegalen Welpenhandels sowie ein Untersagungsverfahren eingeleitet. Der Importeuer und Tierhalter hatte mit der Einfuhr von 13 Welpen aus Bulgarien nach Deutschland gegen tierseuchenrechtliche sowie tierschutzrechtliche Normen verstoßen, sodass diese beschlagnahmt und auf Kosten des Importeuers untergebracht wurden. Zuvor hatte der Importeur versucht, die Welpen in diversen Verkaufsportalen für Summen im vierstelligen Bereich zu verkaufen.

Die Importeure, die durch einen anonymen Hinweis aufgefallen waren, hatten die Welpen in Kaninchenkäfigen, die in einem Transporter gestapelt wurden, von Bulgarien nach Deutschland transportiert.

Hunde im Käfig

Eine Erlaubnis, wie sie zum gewerbsmäßigen Einführen von Tieren erforderlich ist, lag ihnen dabei nicht vor. Neben den tierschutzrechtlichen Verstößen musste festgestellt werden, dass die Welpen weder das erforderliche Mindestalter von 15 Wochen noch einen ausreichenden Tollwutschutz durch vorgenommene Impfungen im Alter von 12 Wochen aufwiesen. Entgegen dieser Anforderung und entgegen der Angaben der Importeure waren die Welpen erst 8 Wochen alt und somit zu jung, um sie gegen Tollwut impfen zu können.

Um das Risiko, das von dieser tödlich verlaufenden Infektionskrankheit für Mensch und Tier ausgeht, zu senken, wurden die Hunde nach der Beschlagnahme in einer anerkannten Tollwutquarantänestation auf Kosten der Importeure untergebracht.

Im Alter von 12 Wochen können sie geimpft und anschließend, im Alter von 15 Wochen, in gute Hände vermittelt werden.

Seit Anfang des Jahres musste der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück in vier weiteren, sehr ähnlichen Fällen tätig werden. So wurden bei einer Familie in Osnabrück-Schinkel 7 Welpen und in Osnabrück-Nahne 5 Welpen beschlagnahmt. Gleich zweimal musste der Veterinärdienst bei Händlern in Georgsmarienhütte tätig werden. Alle Hunde, darunter Zwergspitze und Cocker-Spaniel, stammten aus Bulgarien. Auch gestern, am 24.03.2021 wurde erneut einer Anzeige nachgegangen, dass Hunde illegal eingeführt wurden. 2 Zwergspitz-Welpen mussten erneut in Osnabrück-Nahne beschlagnahmt werden.

In dieser Woche wurden erneut 4 Hunde durch den Veterinärdienst beschlagnahmt und in einen zugelassene Quarantäneeinrichtung verbracht.

Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück warnt ausdrücklich davor, derartigen Hundehandel zu unterstützen, indem den Importeuren Welpen abgekauft werden. Dadurch werde der illegale Hundehandel, der mit viel Leid für die Hunde einhergeht, unterstützt, sodass sich dieses Verfahren lohne. Insbesondere in der Zeit der Pandemie „brumme das Geschäft“, da sich viele Menschen Hunde anschaffen, um sich zuhause beschäftigen zu können und nicht allein zu sein. Weitere Informationen und Tipps, worauf beim Hundekauf geachtet werden sollte, finden Sie auf dem Internetauftritt des Landkreises.

Kontakt

Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Montag bis Freitag
8 bis 13 Uhr
Donnerstag
8 bis 17:30 Uhr