Wohnraumversorgungskonzept Landkreis Osnabrück 2017

Auch im Landkreis Osnabrück altert die Wohnbevölkerung – und deren Immobilien altern mit. Mehr ältere Menschen bedeuten veränderte Wohnwünsche sowie Ansprüche an Wohnformen, Wohnumfeld, Gesundheits-/Pflegedienstleistungen und Mobilität.

Wohnraumkonzept Cover

Gleichzeitig suchen junge Familien, Paare und Singles Immobilien – am liebsten mittendrin mit kurzen Wegen zu den Versorgungseinrichtungen. Bezahlbares Wohnen wird immer wichtiger.

So sind für langfristig zukunftsfähige Standorte frühzeitig Flächen zu aktivieren. Gleichzeitig rückt aber auch die Frage nach der Nachnutzung und Revitalisierung des Wohnbestandes an Ein-/Zweifamilienhäusern in den Mittelpunkt, um Leerstände im ortskernnahen Bereich zu vermeiden.

Diese Entwicklung zeigt, dass sich die kommunale Ortsplanung und Wohnungspolitik auf neue Aufgaben einstellen muss. Aufgabe ist es, die Struktur der lokalen Wohnungsmärkte so zu gestalten, dass diese im Landkreis Osnabrück für die kommende Generation auch weiterhin attraktiv, marktgerecht und im interkommunalen Wettbewerb konkurrenzfähig ist. Vor diesem Hintergrund wurde ein Wohnraumversorgungskonzept Landkreis Osnabrück 2017 erarbeitet, dass Fragen und Aspekte zu diesem Thema aufgreift und mit aktuellen Analysedaten und Trendaussagen hinterlegt. Das Konzept gliedert sich in folgende drei Teile:

Teil 1: Landkreisweite Analyse der marktbestimmenden Zahlen, Daten, Fakten. Hinzu kommen Handlungsempfehlungen, auf die alle Städte und Gemeinden „aufsatteln“ können.

Teil 2: Gemeindedatenblätter für jede Stadt / Gemeinde / Samtgemeinde als Datenquelle, um direkt vor Ort mit den relevanten Akteuren aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft die spezifischen Rahmenbedingungen des lokalen Wohnungsmarktes weiter zu spezifizieren und erste Maßnahmen umzusetzen.

Teil 3: ToolBox Wohnen als Sammlung praxiserprobter Instrumente für die Arbeit mit den Akteuren vor Ort zur Weiterentwicklung der lokalen Wohnungsmärkte.

Das Wohnraumversorgungskonzept Landkreis Osnabrück 2017 kann hier vollständig heruntergeladen werden.

Für das Handlungsfeld „Bezahlbarer Wohnraum“ werden die jährlichen Bedarfszahlen bis zum Prognosehorizont 2035 in einer Ergänzung zum Wohnraumversorgungskonzept 2017 aufgeführt. Darin werden auf jeweils einem Steckbrief für jede Stadt, Gemeinde und Samtgemeinde die prognostizierten jährlichen Bedarfe für „bezahlbaren Wohnraum“ dargestellt.

Der Landkreis Osnabrück hat im Jahr 2019 für seine kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden als Fördermittelempfänger einen Fonds für bezahlbaren Wohnraum und städtebauliche Entwicklung in Höhe von 1,5 Millionen Euro eingerichtet. Der Landkreis stell mit Beschluss des Kreistages vom 22.03.2021 weitere Fördermittel in Höhe von 479.000€ für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung.

Mit diesen Mitteln gewährt der Landkreis Osnabrück den kreisangehörigen Kommunen finanzielle Unterstützung zur direkten und indirekten Grundstücksverbilligung (Förderbereich „bezahlbarer Wohnraum“) die die Errichtung bezahlbaren Wohnraums möglich machen soll. So haben Städte und Gemeinden wie Bad Rothenfelde, Belm, Bersenbrück, Dissen, Georgsmarienhütte, Melle und Wallenhorst mit Stand März 2021 bereits 78 neue bezahlbare Wohneinheiten schaffen können.

Aus diesem Fonds können auch Mittel für Maßnahmen der Siedlungsentwicklung / städtebaulichen Entwicklung gefördert werden (Förderbereich „städtebauliche Entwicklung“). Hier besteht die Möglichkeit der Stabilisierung oder Aufwertung von Ortszentren und anderen Quartieren. Der Erwerb von leerstehenden oder mindergenutzten Schlüsselimmobilien / Grundstücken kann erforderlich sein und durch Nutzung dieser Fördermittel unterstützt werden. So konnten Städte und Gemeinden wie Ankum, Bersenbrück, Bissendorf, Bohmte, Fürstenau, Kettenkamp, Melle, Neuenkirchen, SG Artland und Voltlage bereits Fördersummen zwischen 2.400€ bis 75.000€ für Projekte wie die Schaffung von Einliegerwohnungen im Einfamilienhaus, die Überplanung und Erschließung großer Flächen im Ortskern, die Sanierung historischer Gebäude oder die Erstellung von Videoclips zur Stärkung der Ortsansässigen Unternehmen in Anspruch nehmen.

Zu den bereits geförderten und zum Teil auch schon im Bau befindlichen Projekten erhalten Sie hier kurze Steckbriefe, die Sie möglicherweise anregen Ihre ganz individuellen Ideen bis zu einem Projekt und Förderantrag weiterzuentwickeln:

     

    Hinweise zur Antragstellung und die konkreten Fördervoraussetzungen finden Sie in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Fonds für bezahlbaren Wohnraum und städtebauliche Entwicklung“. Die Gewährung der weiteren Zuwendungen steht aktuell noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des Haushaltes 2021 (voraussichtlich im Juli 2021).

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