
Bekämpfung von Tierseuchen
Die Abteilung Tierseuchenbekämpfung sorgt für Seuchenfreiheit und Tiergesundheit der einheimischen Haus- und Wildtiere im Landkreis Osnabrück.
Schwerpunkte dabei sind die Vorbeugung gegen die Einschleppung übertragbarer Tierkrankheiten und effektive Bekämpfungsmaßnahmen bei einem Ausbruch einer Tierseuche.
Hohe wirtschaftliche Bedeutung Tiergesundheit, insbesondere Seuchenfreiheit, ist ein wichtiger Marktfaktor im freien Welthandel mit Tieren und ihren Erzeugnissen. Sie ist daher im Osnabrücker Land mit seiner bedeutenden Tierproduktion und Lebensmittelindustrie von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung.

Anzeige- und Meldepflichten Als Tierseuche anzeigepflichtig sind 37 Tierkrankheiten; eine besondere amtliche Überwachung gilt für das Auftreten weiterer 28 Tierkrankheiten, die meldepflichtig sind.
Vorbeugung Um der Ein- und Verschleppung von Tierseuchen vorzubeugen überwachen die Tierseuchenbekämpfung den Viehhandel im Inland und den Handel mit Tieren und Erzeugnissen mit dem Ausland. Außerdem organisiert die Abteilung Monitoruntersuchungen in Nutztierbeständen.
Bekämpfung Beim Ausbruch einer Seuche oder beim Verdacht darauf werden verdächtige oder erkrankte Tiere und Tierbestände amtstierärztlich untersucht. Die Abteilung Tierseuchenbekämpfung organisiert auch die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen.
Entschädigungen Entschädigungs- und Beihilfeanträge für Tierverluste durch anzeigepflichtigen Tierseuchen und bestimmte meldepflichtige Tierkrankheiten bearbeitet ebenfalls die Abteilung Tierseuchenbekämpfung.
Kontakt
Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück
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0541 5014416
- veterinaerdienst@landkreis-osnabrueck.de
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland