Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen unter Bekanntmachungen ++ Formulare Tierseuchen 

Information für Unternehmen

Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück vergibt Auszeichnung (Smiley) für überdurchschnittlich gute Lebensmittelbetriebe.

Mit dieser Art TÜV-Plakette können Lebensmittelbetriebe öffentlich werben. Sie als Kunde erkennen daran, dass dieser Betrieb in sehr guter Weise die gesetzlichen Hygieneanforderungen erfüllt und umsetzt. Betriebe erhalten eine solche Auszeichnung nach unserer positiven Prüfung, die wir unangekündigt durchführen.

Achten Sie auf dieses Zeichen: Der Smiley bescheinigt dem Betrieb eine überdurchschnittlich gute Hygieneanforderung.

Bei unserer täglichen Arbeit stellen wir fest, ob der Lebensmittelunternehmer seiner Verantwortung nachkommt, kontrollieren, beraten und greifen im Bedarfsfall durch sanktionierende Maßnahmen im Unternehmen ein.

Unsere Kontrollen sind für Sie als Verbraucher im Ergebnis jedoch nicht sichtbar, da bislang keine erkennbare Bewertung der Betriebshygiene vorgenommen wurde, beispielsweise wird nicht deutlich, ob das von uns geprüfte Restaurant einen guten Hygienestandard hat.

Dies ändert sich mit dem Smiley, er signalisiert: Zum Zeitpunkt unserer Kontrolle war dieser Betrieb einwandfrei, also ohne Beanstandungen hinsichtlich unserer Kriterien.

Der Smiley ist damit nicht nur ein Gewinn für Verbraucher, denn der im Wettbewerb stehende Lebensmittelunternehmer selbst hat nun die Möglichkeit, seinen guten Hygienestandard positiv gegenüber seinen Kunden darzustellen. Auch er profitiert somit von unserem Smiley.

Zertifikat der Aktion Smiley  für Lebensmittelbetriebe 2022

Jeder Betrieb wird von der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassend kontrolliert.

Bewertet werden 27 unterschiedliche Kriterien, darunter der bauliche und hygienische Zustand der Räumlichkeiten, hygienisches Verhalten im Umgang mit Lebensmitteln, die Personalhygiene, aber auch die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen und das Eigenkontrollsystem.

Die Erfüllung der Smiley-Kriterien wird anhand eines Bewertungsbogens überprüft. Er enthält alle Anforderungen, die für die Vergabe des Smiley relevant sind. Es gibt Pflichtkriterien und variable Kriterien (Wertigkeit 1 bis 3 Punkte).

Alle drei Pflichtkriterien müssen erfüllt sein und zudem bei den variablen Kriterien mindestens 32 von 37 möglichen Punkten erreicht werden.

Teilnehmen können alle gastronomischen Betriebe, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, beispielsweise Großküchen und Kantinen sowie Bäckereien und Fleischereien.

Die Teilnahme am Smiley-System ist freiwillig, denn für eine generelle Veröffentlichung der Ergebnisse von Betriebskontrollen gibt es in Deutschland keine gesetzliche Grundlage.

Daher ist für Sie als Lebensmittelunternehmer der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Veterinärdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück erforderlich.

Durch die Teilnahme am Smiley-System kann Ihr Unternehmen für ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis ausgezeichnet werden und in Form eines Aufklebers und einer Bescheinigung damit werben. So wird für Ihre Kunden deutlich: Hier ist ein guter Betrieb, der mit Lebensmitteln einwandfrei und zuverlässig arbeitet und verbraucherschutzrechtliche Vorgaben beachtet.

Auszeichnung Muster

Übrigens: Das System hat ausschließlich einen positiven Blickwinkel, es gibt keine negative Darstellung.

Machen Sie mit - bereichern Sie Ihren Betrieb um einen Smiley.

Voraussetzungen

Um einen Smiley der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu erhalten, muss sich jeder Betrieb einer umfassenden Kontrolle stellen. Bewertet werden 27 unterschiedliche Kriterien, darunter der bauliche und hygienische Zustand der Räumlichkeiten, hygienisches Verhalten im Umgang mit Lebensmitteln, die Personalhygiene, aber auch die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen und das Eigenkontrollsystem.

Die Erfüllung der Smiley-Kriterien wird dann anhand eines Bewertungsbogens überprüft. Er enthält alle Anforderungen, die für die Vergabe des Smiley relevant sind. Es gibt Pflichtkriterien und variable Kriterien (Wertigkeit 1 bis 3 Punkte). Alle Pflichtkriterien müssen erfüllt sein und zudem bei den variablen Kriterien mindestens 32 von 37 möglichen Punkten erreicht werden.

Kontakt

Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück

Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Deutschland

Montag bis Freitag
8 bis 13 Uhr
Donnerstag
8 bis 17:30 Uhr

Betriebe mit Smiley

Folgende BETRIEBE haben den Smiley erhalten.