Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sorgt derzeit für viel Verunsicherung. Viele Unternehmen wissen gar nicht genau, was dieses konkret für ihre Website oder digitalen Angebote bedeutet. Fakt ist: Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher barrierefrei zugänglich sein.
Mit einem kostenfreien Sprechtag am 15. Mai zwischen 9 und 12 Uhr bietet die WIGOS Wirtschaftsförderungsgesellschaft Osnabrücker Land gemeinsam mit einem Experten die Möglichkeit, in einem Online-Gespräch offene Fragen zu dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu klären. Die halbstündige Beratung kann ab jetzt gebucht werden. Interessierte Unternehmen können zudem vorab checken, ob ihre eigene Website betroffen ist.
„Unser Ziel ist es, den Druck rauszunehmen und die Unternehmen Schritt für Schritt auf den Weg zu bringen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet ab dem 28. Juni 2025 bestimmte Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das betrifft in erster Linie private Unternehmen, die digitale Services für Verbraucher anbieten – also zum Beispiel Online-Shops, Buchungssysteme, E-Books oder auch Bank- und Zahlungsdienste“, erläutern Andrea Frosch vom WIGOS-UnternehmensService und Berater Henning Mayer von der mayfeld Werbeagentur in Bad Rothenfelde.
Die digitalen Angebote müssen so gestaltet sein, dass sie auch von Menschen mit Einschränkungen problemlos genutzt werden können – sei es mit Screenreadern, per Tastatur oder bei eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen. Ob die eigene Website im Hinblick auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geändert werden muss, können interessierte Unternehmen schnell und einfach anhand einer Checkliste klären: Die WIGOS und Henning Mayer haben hierfür eine Checkliste bereitgestellt.
Welche Möglichkeiten es gibt, den Anforderungen gerecht zu werden, soll im Rahmen des Sprechtages konkretisiert werden und einen Einstieg in das Thema bieten: „Viele Unternehmen sind überrascht, wie viel man mit einfachen Mitteln verbessern kann, zum Beispiel durch kontrastreiche Gestaltung, klare Navigation oder Alternativtexte für Bilder“, so Henning Mayer. „Wir wollen aber nicht nur über Pflichten sprechen, sondern auch über die Chancen, die barrierefreie Gestaltung bietet: Eine zugängliche Website ist meist auch nutzerfreundlicher für alle – und wirkt sich positiv auf Auffindbarkeit und Kundenzufriedenheit aus.“
Anfragen zur vertraulichen Sprechstunde können bei der WIGOS unter der Mailadresse beratung@wigos.de gestellt werden. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der WIGOS.
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Online-Veranstaltung