
Untersuchung auf Trichinen: Veterinärdienst bietet Schulung für Jäger an
Osnabrück. Der Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück veranstaltet auch in diesem Jahr eine Schulung für Jäger zur Entnahme von Proben, die auf Trichinen zu untersuchen sind.
- Die Schulung findet statt am Mittwoch, 21. Mai, 18 Uhr, im Schulungsraum der Außenstelle Bersenbrück des Landkreises Osnabrück.
- Die Kosten der Veranstaltung betragen 20 Euro pro Teilnehmer.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich im Serviceportal des Landkreises.
Trichinen – eine unterschätzte Gefahr für Mensch und Tier
Bei erlegten Wildschweinen, Dachsen und einigen anderen Tierarten ist es erforderlich, vor dem Verzehr durch eine Untersuchung festzustellen, ob das Fleisch frei von Trichinen ist. Dabei handelt es sich um winzige Fadenwürmer, deren Larven sich in der Muskulatur ihrer Wirte einkapseln und nach dem Verzehr auch dem Menschen sehr gefährlich werden können. Die Untersuchung auf Trichinen ist eine amtliche Aufgabe, für die grundsätzlich die Veterinärbehörde zuständig ist.
Jäger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Proben selbst entnehmen
Vor einigen Jahren wurde den Jägern die Möglichkeit eröffnet, die für die Trichinenuntersuchung erforderlichen Fleischproben selber zu entnehmen und dem Labor der Veterinärbehörde zuzuleiten. Die rechtlichen Vorgaben erlauben es, dass jedem Jäger, der Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines ist, die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen werden kann.
Zuständigkeit nach Erlegeort oder Wohnsitz
Zuständig ist die Veterinärbehörde, in deren Einzugsgebiet das Wild erlegt wurde oder in deren Zuständigkeitsbereich, bedingt durch den Wohnort des Jägers, die Untersuchung auf Trichinen erfolgt. Voraussetzung für die Übertragung der amtlichen Probenentnahme auf den Jäger ist, dass dieser zuverlässig ist und eine Schulung durch die Veterinärbehörde absolviert hat.
Jäger, die die Probenentnahme durchführen dürfen, erhalten Wildursprungsscheine zur Dokumentation der Probenentnahme und Wildmarken zur Kennzeichnung der Tierkörper. Der Wildursprungsschein begleitet die Probe ins Labor. Falls das erlegte Wild an andere verkauft oder abgegeben werden soll, muss es mit einer behördlichen Wildmarke gekennzeichnet sein.
Ohne Nachweis keine Weitergabe oder Verzehr
Ein Jäger darf einen Wildkörper oder Fleisch von Wildschweinen und Dachsen erst dann im eigenen häuslichen Verbrauch verwenden oder an andere Personen abgeben, wenn Trichinen nicht nachgewiesen wurden und das Ergebnis der Untersuchung auf dem Wildursprungsschein vermerkt ist.
Für Rückfragen steht der Veterinärdienst zur Verfügung, Telefon: 0541/501-8551.
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