
Kreistag beschließt neues RROP: Flächen für Windkraft mehr als verdoppelt
Osnabrück. Der Kreistag des Landkreises Osnabrück hat in seiner jüngsten Sitzung das neue Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) als Satzung beschlossen. Damit ist ein zentrales Planungsinstrument für die räumliche Entwicklung des Landkreises auf den Weg gebracht worden – mit einem Planungshorizont von zehn Jahren.
Das Regionale Raumordnungsprogramm liegt im Spannungsfeld zwischen Landesplanung, Fachplanung und kommunaler Bauleitplanung. Hier wird die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung für den Landkreis Osnabrück in seinen Grundzügen festgelegt und somit den Themen von großer Bedeutung für die Zukunft des Landkreises ein Rahmen gegeben. Dazu zählen unter anderem:
- Steuerung der Siedlungsentwicklung,
- Sicherung landwirtschaftlicher Nutzflächen,
- Moorschutz,
- großflächiger Einzelhandel,
- Schaffung eines landesweiten Biotopverbundsystems,
- Rohstoffgewinnung,
- klimabedeutsame Räume,
- Hochwasserschutz sowie
- Entwicklung des Waldes.
Ein bedeutender Bestandteil des neuen RROP ist die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung. Künftig sind rund 2,19 Prozent der Kreisfläche – das entspricht etwa 4.659 Hektar – für Windkraft vorgesehen. Damit werden die Flächen für den Windausbau verdoppelt. Der Landkreis erfüllt mit diesem Beschluss nicht nur die bundesweit geltende Vorgabe von 1,51 Prozent, sondern übertrifft sie sogar.
Landrätin Anna Kebschull lobt die intensive politische Debatte und das fachlich zum Teil sehr fundierte Einbringen von Bürgerinnen und Bürgern in dem fast drei Jahre andauernden Beteiligungsprozess: "Besonders hervorzuheben ist das breite Einvernehmen der Politik, das durch intensive, kontinuierliche Beratungen und die aktive Mitgestaltung der Kommunen sowie der ehrenamtlichen Mitglieder des Kreistages und der Träger öffentlicher Belange entstanden ist."
Die neuen Windvorranggebiete verteilen sich auf 85 Flächen im gesamten Kreisgebiet. Besonders hohe Anteile übernehmen dabei die Samtgemeinde Fürstenau und die Gemeinde Glandorf, mit jeweils rund vier Prozent ihrer jeweiligen Gemeindefläche.
Die Landrätin betont weiter: "Nun haben wir Planungssicherheit für alle regionalen Akteure, was gut ist für eventuell folgende Bauleitplanverfahren durch die Städte und Gemeinden und die weiteren kommunalen Entwicklungen." Der jetzt beschlossene Anteil von 2,19 Prozent liegt nur leicht unter dem realistischen Potenzial von 2,45 Prozent, das eine landesweite Studie unter Berücksichtigung bestehender Konfliktlagen ermittelt hatte.
Das neue RROP wird derzeit dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zur Genehmigung vorgelegt. Erst danach kann es rechtskräftig werden. Änderungen – etwa Streichungen einzelner Vorrangflächen – sind in diesem Schritt theoretisch noch möglich, bislang gibt es jedoch keine Hinweise darauf.
Beschlossen wurde ebenfalls die anschließende Weiterentwicklung und strategische Vertiefung des Kapitels „Rohstoffgewinnung“ durch die Vorbereitung eines Bodenabbauleitplans.
Alle Informationen, Karten und Unterlagen zum Regionalen Raumordnungsprogramm stehen online hier zur Verfügung.
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