
Gemeinde Bohmte schließt Kfz-Zulassung | Landkreis empfiehlt Online-Antrag
Osnabrück. Die Gemeinde Bohmte schließt zum 1. August 2025 ihre Kfz-Zulassung. Damit ergeben sich für die Bohmter Bürgerinnen und Bürger sowie für die gewerblichen Kunden neue Wege, um Fahrzeuge zuzulassen. In erster Linie empfiehlt die Zulassungsbehörde des Landkreises Osnabrück dafür die Online-Zulassung. Über die Internetseite des Landkreises Osnabrück (www.lkos.de/online-zulassung) lässt sich das Online-Portal für die Zulassung aufrufen. Ebenso wird auf der Internetseite in einem Erklär-Video gezeigt, wie sich ein Fahrzeug online abmelden oder zulassen lässt.
Für die Abmeldung von Fahrzeugen sind lediglich der Fahrzeugschein und die Kennzeichen erforderlich. Eine Authentifizierung ist nicht nötig, so dass sich ein Fahrzeug unkompliziert und schnell abmelden lässt. Statt der Schaltergebühr von 16,50 Euro sind für die Abmeldung über das Internet nur 2,70 Euro zu bezahlen.
Bei den übrigen Zulassungsvorgängen wie Neuzulassung, Ummeldung oder Wiederzulassung erfolgt die Nutzung mit der bekannten Bund-ID, welche mit einem onlinefähigen Personalausweis einfach genutzt werden kann. Hier liegen die Zulassungsgebühren für das Online-Verfahren rund 40 Prozent unter denen des Schaltergeschäfts. Die Nutzung des Onlinedienstes spart also nicht nur Gebühren, sondern auch Fahrt- und mögliche Wartezeiten.
Wie bisher besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ein Fahrzeug am Schalter zuzulassen. Hierfür ist ein Termin in einer der Zulassungsstellen des Landkreises in Osnabrück oder Bersenbrück zu vereinbaren. Neben der Zulassungsstelle im Kreishaus kommen ebenso die Zulassungsstellen in den Rathäusern in Wallenhorst, Georgsmarienhütte, Bramsche und Melle sowie im Stadthaus in Osnabrück in Betracht, da mit diesen Vereinbarungen bestehen, nach denen die Bürgerinnen und Bürger das jeweilige Angebot mit nutzen können.
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