Wenden Sie sich mit dieser Frage bitte an das Bauamt des Landkreises und lassen Sie sich dort beraten, da das Baurecht ein sehr komplexes Thema ist: Telefon: 0541 501 4056 oder planenundbauen@landkreis-osnabrueck.de
Darf man ein Gartenhaus auf die Grundstücksgrenze bauen? Welche Größen und Abstände sind einzuhalten?
Gestellt am Freitag, 12. Juni 2020
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