Die Kreisverwaltung beantwortet täglich zahlreiche Anfragen. Wir veröffentlichen sie hier, so dass auch andere davon profitieren. Bitte beachten Sie: Antworten auf Fragen zum Thema Corona, beziehen sich immer auf den Tag der Veröffentlichung. Gegebenenfalls gibt es derzeit andere rechtliche Regelungen. Aktuelle Informationen erhalten Sie unter: corona-os.de
Ist es korrekt, dass sich im Landkreis ZWEI Personen mit einem anderen Haushalt treffen dürfen, während es in der Stadt nur EINE Person plus ein weiterer Haushalt sein darf?
Ist geplant (wie bei der Maskenpflicht) die Beschlüsse des Landes in den Grundschulen (weiterhin Szenario B mit Aussetzung der Präsenzpflicht) zu verschärfen und die Grundschulen doch zu schließen, wie es z.B. z.Zt in Gifhorn der Fall ist?
Ich wohne und arbeite in Bersenbrück, darf ich Klavier Einzelunterricht geben? Nur ich und ein Schüler am Klavier und beide natürlich in Masken und so weiter?
Wir gehören zur zweiten Impfgruppe und möchten unseren geistig behinderten Sohn gern mitimpfen lassen. Wo und wie kann man das beantragen? Unter 05111206000 keine Auskunft.
Meine Schwiegereltern ziehen aktuell von Osnabrück nach Georgsmarienhütte. Mein Mann kann den Umzug nicht alleine durchführen. Darf er Freunde zu Hilfe holen? Gibt es Richtlinien?
Am Samstag nur Zulassungen und keine Ausstellung von Führerscheinen
Führerscheinstelle
Montag, Mittwoch und Freitag nur mit
Terminvereinbarung
Barzahlung nicht möglich, nur EC-Karte
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Osnabrück.