Baldachin vor einer Kirche am Abend
So stimmungsvoll kann Investitionsförderung sein: Der Heimatverein Alfhausen erwarb mit Unterstützung des LVO einen großen Segeltuch-Baldachin und setzte ihn u. a. beim „Sommerflimmern – Kino auf dem Lande“ ein. 
Donnerstag, 20. April 2023

LVO-Förderprogramm für Investitionen kleiner Kultureinrichtungen - Antragsfrist: 31. Mai 2023

Osnabrück. Ist die Saalbestuhlung uralt und nicht mehr brauchbar? Funktioniert die Veranstaltungstechnik nicht mehr? Oder muss Barrierefreiheit hergestellt werden? Oftmals fehlt kleinen Kultureinrichtungen dafür das Geld. Das jetzt wieder aufgelegte Förderprogramm des Landschaftsverbandes Osnabrücker Land e. V. (LVO) kann helfen. Denn: Ob Anschaffungen oder bauliche Maßnahmen – der LVO vergibt erneut Zuschüsse des Landes Niedersachsen zur Förderung von Investitionen kleiner Kultureinrichtungen in der Region.

Anträge können bis spätestens 31. Mai 2023 beim Landschaftsverband Osnabrücker Land eingereicht werden. Detaillierte Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare zum Herunterladen sind zu finden auf der Website des Landschaftsverbandes​​​​. Bei Fragen wenden Sie sich an Nina Hauff (Telefon 0541 600 585-12, E-Mail hauff@lvosl.de). 

Zweck der Investitionsförderung und förderfähige Einrichtungen

Die Fördermittel sollen darin unterstützen, attraktive, zeitgemäße und zukunftsfähige Kulturangebote in der Region aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Gefördert werden kleine Kultureinrichtungen und Kulturvereine mit Sitz in Stadt und Landkreis Osnabrück, die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges, für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten. Dazu gehören beispielsweise Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikvereine, Musikschulen, Musikzentren und vergleichbare Einrichtungen. Im Antrag müssen die Notwendigkeit und der Umfang der konkreten Maßnahme nachvollziehbar begründet werden. Auch der nachhaltige Nutzen sollte deutlich werden. 

Was wird gefördert?

Der LVO fördert bauliche Maßnahmen inklusive Erhaltungsmaßnahmen, die Beschaffung und den Ausbau der digitalen Infrastruktur sowie der Veranstaltungstechnik und Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs. Förderfähig sind auch Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität sowie der Aufenthaltsqualität. In den letzten Jahren erhielt so z. B. der Heimat- und Verkehrsverein Schledehausen Unterstützung bei der Erneuerung von Fenstern und Türen in „Göttes Werkstatt“, der Heimatverein Alfhausen schaffte einen großen Segeltuch-Baldachin für Veranstaltungen aller Vereine im Ort an und der Heimat- und Wanderverein Bissendorf restaurierte die Außentreppe eines alten Speichers in Natbergen. 

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden u. a. Personalkosten und laufende Sachkosten, der Erwerb von Immobilien, Grundstücken und Objekten, bauliche Maßnahmen an oder in Gebäuden im Eigentum des Landes, des Bundes oder einer Kommune, sofern diese durch den Miet- bzw. Überlassungsvertrag abgedeckt sind. Kleine bauliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Einbau einer neuen Veranstaltungstechnik, dem Aufbau einer digitalen Infrastruktur oder anderer förderfähiger Maßnahmen stehen, können jedoch im Einzelfall gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind wiederum Maßnahmen, die zeitgleich in anderen Förderprogrammen des Landes und/oder der Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaftsverband) beantragt oder durch diese gefördert werden. 

In welcher Höhe kann Förderung beantragt werden?

Beantragt werden können Fördermittel in Höhe von 1.000 Euro bis zu 25.000 Euro. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (in Ausnahmefällen auch höher). Ehrenamtliches Engagement kann mit 15 Euro pro Stunde (max. bis zur Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) als fiktive Ausgabe einberechnet werden; Näheres regeln die Förderrichtlinien.  

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